Ansturm von Reiserückkehrern und Einreisenden am Corona-Testzentrum am Flughafen Frankfurt/Main – eine Quarantäne nach dem Urlaub bleibt folgenlos für Arbeitnehmer.
Ansturm von Reiserückkehrern und Einreisenden am Corona-Testzentrum am Flughafen Frankfurt/Main – eine Quarantäne nach dem Urlaub bleibt folgenlos für Arbeitnehmer. Foto: Imago Images/Ralph Peters

Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür weder Urlaub nehmen noch einen Verdienstausfall befürchten. Das sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch in Berlin der Deutschen Presse-Agentur. Unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäne-Verordnungen der Länder sagte er: „Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben. Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten.“

Darin ist eine Entschädigungsregelung enthalten, wonach der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand „Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet“. Auf die Nachfrage, ob der Staat auch dann für den Verdienstausfall aufkommt, wenn jemand wissentlich in ein Risikogebiet reist, sagte der Sprecher, dass die rechtliche Grundlage auch in solchen Fällen greife.

Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer appellierte an die Verantwortung jedes Einzelnen, „vielleicht auch im Vorfeld abzuwägen, ob denn die Reise ins Risikogebiet unumgänglich ist“.