Detlef Scheele, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, sieht etliche Konsequenzen einer Impfpflicht für Jobsucher.
Detlef Scheele, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, sieht etliche Konsequenzen einer Impfpflicht für Jobsucher. dpa/Kay Nietfeld

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, auch zu Veränderungen bei der Jobsuche führen. „Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntagsausgaben).

Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Impfung?

Auch die Bundesagentur für Arbeit müsse bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“, sagte Scheele. Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.

Prüfung des 2G-Status im Job erlaubt

Nach Angaben des BA-Chefs hat der Impfstatus von Beschäftigten momentan faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, da es gegenwärtig „keine entsprechende Rechtsgrundlage“ gebe. Aktuell seien Arbeitgeber lediglich verpflichtet, „unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu rekrutieren“. Nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht hätten Arbeitgeber dann das aber Recht, den 2G-Status am Arbeitsplatz zu prüfen.

Von der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht etwa für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen erwartet sich Scheele keine spürbaren Folgen für den Arbeitsmarkt. Er gehe davon aus, „dass diese Neuregelung bei der Stellenvermittlung am Arbeitsmarkt eine eher untergeordnete Rolle spielen wird“.

Wenn Beschäftigte allein wegen der Impfpflicht aus dem Job ausscheiden müssten, stünden sie dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung, sagte Scheele. „Sie können in andere Bereiche vermittelt werden, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht greift“. Gegenwärtig gebe es zudem noch keine deutlichen Anzeichen dafür, „dass mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März viele Beschäftigte ihre Stelle aufgeben“.

Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen. Entschieden werden könnte nach SPD-Planungen im März.