Kampf gegen die Test-Schwindler
Bund und Länder wollen kriminellen Corona-Testern das Handwerk legen

Angesichts des weit verbreiteten und teilweise erhärteten Verdachts, dass obskure Corona-Teststellen Tests abrechnen, die nicht stattgefunden haben, planen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern schärfere Vorgaben. Dafür werden kurzfristig Neuregelungen in der Testverordnung angestrebt. Die sollen in einigen Tagen und nicht erst in Wochen vorliegen, hieß es nach einer Beratungsrunde der Minister.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden wie dem Städte- und Gemeindebund soll beraten werden, wie Betrug erschwert werden kann. Ein Ansatzpunkt könnte demnach etwa sein, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen abgleichen, ob die Zahl der von einer Station gekauften Test-Kits mit der Zahl der abgerechneten Tests übereinstimmen.
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Die Teststellen könnten außerdem verpflichtet werden, den Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Steuer-Identifikationsnummer anzugeben, damit Finanzämter die abgerechneten Tests mit den angegebenen Umsätzen abgleichen können.
Die Zentren könnten außerdem die Vorschrift bekommen, dass ihnen die Gesundheitsämter schriftlich bestätigen müssen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Dann würde die reine Online-Registrierung als Teststelle nicht mehr reichen.
Vor dem Ministertreffen hatten die Kommunen mitgeteilt, dass ihre Gesundheitsämter personell nicht in der Lage seien, neben der Corona-Nachverfolgung und ihren eigentlichen Aufgaben auch noch die Teststellen zu kontrollieren. Kassenärztliche Vereinigungen sahen außerdem Probleme mit dem Datenschutz.
Flächendeckend kann getestet werden
Wie es aus den Teilnehmerkreisen weiter hieß, wurde zugleich betont, dass es gelungen sei, mit mittlerweile rund 15.000 Stationen bundesweit schnell eine funktionierende Testinfrastruktur mit vielen seriösen Anbietern aufzubauen. Testzentren würden auch schon kontrolliert und seien teils geschlossen worden.
Ein Missbrauch des Testangebots sei aber nicht hinnehmbar. Deshalb ermittelten in einigen Fällen auch schon die Staatsanwaltschaften.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte schon vor der Runde angekündigt, dass das vom Bund bezahlte Honorar von jetzt 18 Euro pro Test gesenkt werden soll, voraussichtlich auf unter zehn Euro, was das Geschäftsmodell unseriöser Anbieter uninteressanter werden ließe.