Kampf den Mehrweg-Muffeln: Darum will die Umwelthilfe Starbucks, Edeka und Rewe verklagen!
Von 16 großen Ketten hätten zehn die seit Jahresanfang geltende Mehrwegangebotspflicht nicht verwirklicht, beklagt die Deutsche Umwelthilfe nach Überprüfungen.

Ob Schnitzel, Pasta oder Kaffee – wer Essen und Getränke zum Mitnehmen kauft, hat jetzt bei vielen Anbietern ein Anrecht auf eine Mehrwegverpackung. Doch bei der Umsetzung der neuen Regeln hapert es, beklagen Umweltverbände. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht sogar einen Schritt weiter und will rechtlich gegen Mehrweg-Muffel vorgehen. Im Zeitraum vom 11. bis zum 20. Januar überprüfte die DUH stichprobenartig 35 Filialen von 16 großen Ketten – und legt sich jetzt mit Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Wiener Feinbäckerei, Steinecke, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx an.
Die Gastronomieketten sollen nämlich beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen eindeutig gegen die Pflicht zu einem Angebot von Mehrwegverpackungen verstoßen haben. Das Ergebnis stichprobenartiger Überprüfungen sei katastrophal, sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Donnerstag vor Journalisten. Von 16 großen Ketten hätten zehn die seit Jahresanfang geltende Mehrwegangebotspflicht nicht verwirklicht.
Mehrwegbecher waren zu schnell ausverkauft
„Bei den Kinos sah es ganz besonders schlecht aus“, sagte Metz. „Nur Cinestar hatte Mehrwegbecher, aber nicht in allen Füllgrößen.“ Cineplex hätte beispielsweise gar kein Angebot gehabt, bei Cinemaxx seien die Mehrwegbecher bereits am Abend ausverkauft gewesen. Es habe aber auch positive Beispiele gegeben: Dazu gehören nach Angaben der DUH die Bäckerei-Kette Kamps und die Fastfood-Kette Burger King.
Insgesamt wurde von der DUH in 35 Filialen von 16 Ketten in Berlin, Köln und München in dem Zeitraum vom 11. bis 20. Januar 2023 getestet. „Wir haben nicht Hunderte Leute, die jede einzelne Filiale untersuchen können“, sagte Metz. Daher sei das nur stichprobenartig möglich gewesen.
Umwelthilfe verlangt Sanktionen
Die DUH fordert nun von den Bundesländern eine Überprüfung und Sanktionierung der festgestellten Verstöße. Es würden aber nicht nur die Behörden informiert, sondern eigene Rechtsverfahren eingeleitet.
Cinemaxx erklärte zu den Vorwürfen, dass man alle gesetzlichen Anforderungen erfülle und sich an die Mehrwegangebotspflicht halte. „Es hat uns eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung der DUH erreicht, die wir prüfen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Der Geschäftsführer von Cinestar, Michael Stromenger, begrüßte das Engagement der DUH und erklärte, dass die Kette lediglich für die 1,5-Liter-Getränke keine Mehrwegbecher habe, weil diese aktuell nicht lieferbar seien. Diese Größe werde aber auch weniger nachgefragt.
Seit Jahresbeginn haben Kundinnen und Kunden ein Anrecht darauf, ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Bei Getränken aller Art muss es von nun an eine Mehrweg-Alternative geben. Für Speisen muss sie nur angeboten werden, wo Einwegverpackungen aus Kunststoff bestehen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.