Rechtsstaats-TÜV
Justiz nicht unabhängig, Vetternwirtschaft, Korruption: Polen und Ungarn unter Druck der EU
Die EU hat überprüft, ob die 27 Staaten die vereinbarten Standards bei Recht und Gesetz einhalten.

Die ewigen Sorgenkinder der EU wie Ungarn und Polen müssen nach der Veröffentlichung eines neuen Prüfberichts der Europäischen Kommission Verfahren zur Kürzung von EU-Geldern befürchten. In der Untersuchung zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards werden den beiden Staaten Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz und bei der Korruptionsbekämpfung attestiert.
Mit Blick auf Ungarn ist unter anderem von unzureichenden unabhängigen Kontrollmechanismen und einem mangelnden Vorgehen gegen die Bevorzugung von politischen Klientengruppen und Vetternwirtschaft die Rede. Zu Polen heißt es, es gebe Risiken hinsichtlich der Wirksamkeit der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene, einschließlich der Gefahr eines unzulässigen Einflusses auf die Strafverfolgung zu politischen Zwecken.
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„In einer Reihe von Mitgliedstaaten gibt es Anlass zu ernster Besorgnis“, kommentierte die zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova. Insbesondere sei dies in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz der Fall.
Weniger EU-Geld für Polen und Ungarn?
Relevant sind die Befunde, weil Staaten seit diesem Jahr bei bestimmten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit EU-Gelder gekürzt werden können. Voraussetzung ist, dass wegen dieser Verstöße ein Missbrauch von Geldern aus dem Gemeinschaftshaushalt droht. In Ungarn und Polen könnte diese Voraussetzung nach dem Bericht erfüllt sein, weil eine unzureichende Korruptionsbekämpfung das Risiko birgt, dass EU-Gelder veruntreut werden.
Im Gegensatz zu Ungarn und Polen muss die Bundesrepublik vorerst keinen Ärger wegen rechtsstaatlicher Defizite befürchten. „Das Justizsystem funktioniert weiterhin effizient“, heißt es im Deutschland-Kapitel des sogenannten Rechtsstaats-TÜV. Verbesserungsbedarf wird lediglich in Bereichen wie Transparenz gesehen. So werden zum Beispiel rechtliche Lücken bei den Regeln zur Parteienfinanzierung und zu hohe Spendenobergrenzen kritisiert.
Die Berichte über die einzelnen Staaten sind hier auf Englisch zu finden, auf Deutsch kann man die Zusammenfassung lesen.
Polens Regierung bringt Richter politisch „auf Linie“
Polen steht schon länger unter Druck, den die EU jetzt noch verschärfte. Die Kommission hat dem Land ein Ultimatum gestellt: Sollte Polen nicht bis zum 16. August einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgen, würden finanzielle Strafen beantragt, erklärte Jourova. Sie könnten nach EU-Regeln zum Beispiel aus einem täglich zu zahlenden Zwangsgeld bestehen und würden vom EuGH auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission festgesetzt werden.
Der EuGH hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstößt. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes kann missliebige Urteile als Disziplinarvergehen einstufen und daraufhin jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Der EuGH hat Zweifel, dass die Mitglieder der Kammer wegen juristischer Qualität ernannt werden. Es dürfte eher so sein, dass sie wegen politischer Nähe zur nationalkonservativen PiS-Regierung ins Amt kamen.
Der PiS-Partei ist das Urteil höchst unangenehm, weil die Disziplinarkammer das Herzstück der „Reformen“ des polnischen Justizsystems ist. Die Partei hatte die EuGH-Entscheidung als „ein politisches Urteil, das auf politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde“ bezeichnet.