Infektionsschutzgesetz: Länger Kinder-Krankengeld für berufstätige Eltern
Am Mittwoch wird der Bundestag über das Gesetz entscheiden, das dem Bund mehr Eingriffsrechte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einräumt

Das überarbeitete Bundes-Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch vom Bundestag und am Donnerstag vom Bundesrat beschlossen werden soll, bringt Eltern weitere Erleichterungen. Rückwirkend zum 5. Januar 2021 wird ihr Anspruch auf Kinder-Krankentage deutlich verlängert.
Jedes krankenversicherte Elternteil wird dann in diesem Jahr 30 statt 20 Tage lang Krankengeld pro Kind beziehen dürfen, wenn es erkrankt ist und man wegen der Betreuung nicht arbeiten kann. Bei allein Erziehenden wird der Zeitraum von 40 auf 60 Tage verlängert. In der Regel bekommt man dann 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Das alles gilt bis zum 12. Geburtstag des Kinds.
Bei Familien mit mehreren Kindern wird die Obergrenze der insgesamt bezahlten Kinderkrankentage 2021 von 45 auf 65 Tage verlängert, bei allein Erziehenden mit mehreren Kindern von 90 auf 130 Tage.
Die Regelung gilt auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, aber die Einrichtungen, die es normalerweise besucht - also meist die Kita oder die Schule - coronabedingt geschlossen ist. Das muss der jeweiligen Krankenkasse allerdings nachgewiesen werden.
Im Zuge der Pandemie war die Bezugszeit des Kinder-Krankengelds schon einmal verdoppelt worden.
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Die am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestages erarbeitete Beschlussvorlage, die den ursprünglichen Gesetzentwurf von Union und SPD verändert, gibt Arbeitgebern auf, bei „Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ die Möglichkeit anzubieten, zu Hause zu arbeiten. Die Beschäftigen müssen dieses Angebot annehmen, soweit „ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“. Das kann bedeuten, dass zu Hause zu wenig Platz ist, die Familie stört oder beispielsweise der heimische Internetanschluss nicht leistungsstark ist. Es reicht, dass man seinem Chef auf sein Verlangen hin eine Begründung liefert.

Mit dem Gesetzentwurf (allein der Änderungsantrag der Koalition umfasst 16 Seiten) wird auch in den Schulalltag eingegriffen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 Ansteckungen auf 100.000 Einwohner, muss vom übernächsten Tag an in allen Bildungseinrichtungen Wechselunterricht stattfinden. Steigt die Inzidenz drei Tage lang über 165, ist Präsenzunterricht bis auf wenige, von den Ländern beispielsweise für Abschlussklassen festzulegende Ausnahmen, untersagt. Grundsätzlich ist Präsenzunterricht nur für Schüler und Lehrer erlaubt, die zwei Mal pro Woche getestet werden können.
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Ansonsten bleibt es dabei, dass der Bund bei regionalen Inzidenzen über 100 weitgehende Schließungen von Geschäften, touristischen Veranstaltungen oder Kultureinrichtungen verfügen, also die sogenannte „Notbremse“ ziehen kann. Wie von den Fraktionen der Koalition bereits beschlossen, soll es eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr geben, die man beispielsweise nur in Notfällen ignorieren kann. Allein unter freiem Himmel Sport treiben oder spazieren gehen darf man jedoch bis Mitternacht, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Der Bundesregierung ermöglicht das Gesetz, per Rechtsverordnung Geimpfte oder negativ Getestete von bestimmten Verboten und Regelungen auszunehmen.
Eine deutliche Änderung wird es im Gesetz für Beisetzungen geben, die wegen der Pandemie auch häufiger geworden sind. Statt 15 dürfen 30 Trauergäste teilnehmen, die Einhaltung von Hygieneregeln vorausgesetzt, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Ansonsten darf dann in der Regel nur ein Mensch über 14 Jahre mit den Mitgliedern eines anderen Haushalts zusammenkommen.
Bundesweit meldeten zuletzt nur noch 53 der 412 deutschen Gesundheitsämter eine Inzidenz unter 100. Insgesamt lag sie bei 162, es gab 9609 neue Ansteckungen und 287 Tote binnen 24 Stunden.