Verstöße knallhart sanktionieren

Stiftung Patientenschutz fordert: 5 Jahre Knast für „Impf-Vordrängler“!

Der Vorstand sprach sich dafür aus, bezahlte und unberechtigte Impfungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu belegen.

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Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.dpa/Deutsche Stiftung Patientenschutz

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Strafen für die Verletzung der offiziell bei den Corona-Impfungen vorgesehenen Reihenfolge. „Die Begründung ist immer gleich: Der überschüssige Impfstoff hätte ansonsten weggeworfen werden müssen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. „Damit in der Praxis die Impfverordnung konsequent angewandt wird, müssen Verstöße sanktioniert werden“, so Brysch weiter. Zuletzt hatten Fälle etwa auch aus Österreich und Hamburg für Schlagzeilen gesorgt, wonach führende Mitarbeiter im Klinik- oder Feuerwehrbereich sowie Bürgermeister bereits geimpft worden sein sollen.

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Brysch forderte, bezahlte und unberechtigte Impfungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu belegen. Um überschüssigen Impfstoff gut nutzen zu können, hätten die Impfzentren und die mobilen Impfteams Wartelisten für alternative Impfberechtigte der gleichen Prioritätsgruppe vorzuhalten, so Brysch. Dafür müssten im Notfall auch Taxis und im Liegen mögliche Transporte verfügbar sein: „So wird möglichst ausgeschlossen, dass übrig gebliebener Impfstoff erst am Ende eines Einsatzes auffällt.“

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Zugleich nehme die Diskussion an Fahrt auf, ob bei Geimpften Einschränkungen zurückgenommen werden sollen, sagte Brysch. Der Deutsche Ethikrat gab am Donnerstag bekannt, er halte es für falsch, die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen staatlichen Beschränkungen von Grundrechten für Geimpfte früher zu beenden. Dabei müsse ohnehin erst geklärt werden, ob von geimpften Menschen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder nicht.