Corona
Impf-Kommission plant Auffrischungs-Piks ab 18 Jahren
Immer neue Höchststände bei den Infektionen, fast 300 Covid-19-Tote an einem Tag

Die Corona-Zahlen steigen und steigen: Fast 53.000 Infektionen binnen eines Tages, 7-Tage-Inzidenz bei knapp 320, 294 Covid-19-Tote binnen 24 Stunden. Gleichzeitig überschlagen sich die Neuigkeiten.
Die erste betrifft die Auffrischungs-Impfungen („Boostern“). Thomas Mertens, der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, kündigte Änderungen an. Danach dürfte in Kürze jeder über 18 Jahren eine dritte Impfung bekommen können, bislang ist das nur für Menschen ab 70 Jahren, Pflege- und medizinisches Personal, Bewohner von Pflegeheimen und Immungeschwächte empfohlen.
Unter Umständen wird auch die Frist verkürzt: Bisher soll die dritte Impfung frühestens sechs Monate nach der zweiten erfolgen. Dafür hat sich der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Schreiben an die Kassenärzte ausgesprochen.
Die Auffrischungsimpfung, die inzwischen rund vier Millionen Menschen bekommen haben, wird allgemein als notwendig erachtet, weil die Wirkung der zwei ersten Spritzen deutlich nachlässt.
Haftstrafen für gefälschte Impfnachweise
Am Donnerstag wird es weitere Neuigkeiten geben: Im Bundestag wird über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt, die von den Parteien der künftigen Ampel-Koalition SPD, Grüne und FDP vorgelegt wurden. Ein Punkt ist, dass Fälschungen von Impfnachweisen künftig bestraft werden. In besonders schweren Fällen sind drei Monate bis fünf Jahre Haft möglich.
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In öffentlichen Verkehrsmitteln soll die 3G-Regel gelten, nur Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem maximal 24 Stunden alten Test sollen einsteigen dürfen. Das soll stichprobenartig überprüft werden. Ausgenommen sein sollen Schüler und die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer Maske. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Zur Arbeit gehen darf man ebenfalls nur unter Einhaltung der 3G-Regel, Arbeitgeber sollen die Einhaltung dokumentieren, Beschäftigte ihren Impfstatus preisgeben. Bei täglichen Tests übernimmt der Betrieb zwei pro Woche, einen kann man sich als kostenlosen „Bürgertest“ holen. Zwei müssten Ungeimpfte dann wöchentlich selbst bezahlen, allerdings wird nicht kontrolliert, wie oft man einen Bürgertest machen lässt.
Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die bis Juni 2021 schon einmal galten: Beschäftigten mit Büroarbeiten muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich.
In Kliniken und Pflegeheime nur noch mit Test – gilt auch für Geimpfte
Beschäftigte und Besucher – auch mit Impfung – sollen Kliniken, Pflege- und Behinderteneinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativem Corona-Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen.
Mit Annahme der Änderungen wird die bislang alle drei Monate vom Bundestag verlängerte bundesweite „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beendet, die der Bundes- und den Länderregierungen Eingriffsrechte an den Parlamenten vorbei einräumte. Künftig sollen die Länder nach einem Votum des jeweiligen Landesparlaments Einschränkungen beschließen dürfen. Ausgangssperren sowie Schließungen von Schulen und Läden soll es aber nicht mehr geben.
Die Beendigung der „epidemischen Lage“ wird nicht nur von der Union scharf kritisiert. Brandenburgs SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke, in dessen Bundesland die Inzidenz bei 433 liegt: „Heute schon ist die öffentliche Wirkung nur der Ankündigung dieser Entscheidung fatal, fatal für die Wahrnahme der Menschen über die Gefährlichkeit der Pandemie.“ Das wird bei der gleichfalls am Donnerstag stattfindenden Corona-Runde der Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der 16 Ministerpräsidenten noch für Stimmung sorgen.
In mehreren Ländern herrscht ohnehin schon Alarm: Baden-Württemberg verhängte die 2G-Regel für Museen, Restaurants und Veranstaltungen, weil mehr als 390 Menschen mit Covid-19 an zwei aufeinander folgenden Tagen auf Intensivstationen lagen. Berlin, Hamburg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Maßnahmen eingeleitet beziehungsweise angekündigt.