Immobilien-Eigentümer überfordert: 13 Millionen Grundsteuer-Erklärungen fehlen
Am Dienstag endet die Frist zum Einreichen der Grundsteuer-Erklärung, aber erst zwei Drittel der Eigentümer haben sie abgegeben

Nur noch bis zum Dienstag haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Erklärungen für die reformierte Grundsteuer abzugeben, aber Millionen müssen noch liefern. Wie eine dpa-Umfrage bei den Bundesländern ergab, liegt die Quote der bisher abgegebenen Erklärungen derzeit in einer Spanne von rund 60 bis rund 70 Prozent. Wer nicht liefert, muss mit „Verspätungszuschlägen“ rechnen, oder dass seine Steuer geschätzt wird, was kaum zugunsten des Eigentümers ausgehen dürfte.
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36 Millionen Immobilien müssen neu bewertet werden
Bundesweit waren gegen Ende der Woche knapp zwei Drittel der Erklärungen für die rund 36 Millionen neu zu bewertenden Immobilien abgegeben worden, vorwiegend elektronisch. Es fehlen also noch Erklärungen für 13 Millionen.
Die Betroffenen mussten sich selbst für Kleingärten mit Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe herumschlagen und vielfach vermelden, was die Behörden schon wissen.
Offensichtlich gab es in den vergangenen Tagen eine starke Zunahme der Rückläufe, wie es zum Beispiel in Berlin hieß. Mitte der Woche waren in der Hauptstadt mit 554.000 Erklärungen gut 64 Prozent eingegangen, nachdem binnen drei Tagen 70.000 gekommen waren. Anfang Januar waren nur rund 2000 hereingekleckert.
Selbst Staatsbetriebe verzweifeln am bürokratischen Aufwand
Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Das reicht teilweise aber selbst staatlichen Grundeigentümern nicht: Der Staatsbetrieb Sachsenforst mit 33.000 Flurstücken kämpft mit vertrackten, teilweise ungeklärten Eigentumsverhältnissen.

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Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht, weil die Finanzämter bis Ende 2023 den Großteil der Grundstücke bewerten müssen: 2025 brauchen die Gemeinden die Daten, um die Grundsteuer erheben zu können. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
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Das Bundesverfassungsgericht hatte die ganze Angelegenheit 2018 angestoßen, weil der Wert der Immobilien für die Festsetzung der Steuer auf uralten Daten beruhte: Von 1935 in Ost- und von 1964 in Westdeutschland. Das habe zu „gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen“ geführt.
Wie hoch wird sie denn nun, die neue Grundsteuer?
Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Das hängt von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.