Missbräuchliche Daten-Abfragen über Bürger : Hunderte Verfahren gegen Polizisten
Bundesweit nutzen Beamte Dienstcomputer für private Recherchen, die Kontrollmechanismen sind lückenhaft

Schon etwa 70 Politiker und Prominente - vor allem Frauen - erhielten Drohmails des „NSU 2.0“. Die Daten einiger Opfer wurden zuvor über Polizeicomputer erkundet. Und solche unerlaubten, privaten Abfragen durch Beamte erfolgen häufiger, als man so glaubt: Nach einer Umfrage der „Welt am Sonntag“ bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und des Bundes, sind seit 2018 in ganz Deutschland mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Polizisten eingeleitet worden, die unberechtigt Daten von Bürgern an ihren Dienstrechnern abriefen.
Ahndung nicht in allen Bundesländern möglich
Darunter sei allerdings eine zweistellige Zahl von Verfahren, die eingestellt worden seien oder sich noch in Prüfung befänden, heißt es im Bericht. Die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Müssten Beamte in Baden-Württemberg jede 50. Abfrage begründen, fordert Hessen das nur bei der 200. Abfrage - und auch erst seit 2019.

In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahnden Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern dagegen fehlen der Behörde entsprechende Befugnisse.