Dieses Archivbild von Oktober 1973 zeigt Horst Mahler (li.) mit seinem damaligen Rechtsanwalt Otto Schily, der später Bundesinnenminister wurde.
Dieses Archivbild von Oktober 1973 zeigt Horst Mahler (li.) mit seinem damaligen Rechtsanwalt Otto Schily, der später Bundesinnenminister wurde. Foto: dpa/Picture Alliance

Brandenburg/Havel - Der einstige RAF-Mitbegründer und verurteilte Holocaust-Leugner Horst Mahler (84) soll im Herbst aus mehrjähriger Haft entlassen werden. Das sagte ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums am Donnerstag. Das Entlassungsdatum aus der JVA Brandenburg/Havel sei der 27. Oktober. 

Gestritten wird derzeit noch über Führungsauflagen, die Mahler in Freiheit erhalten soll. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II will ihm angeblich in den kommenden fünf Jahren die Veröffentlichung „von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien“ verbieten. In einem „taz“-Bericht heißt es, Mahler könne das nur umgehen, wenn er seine Beiträge eine Woche vor dem Erscheinen dem Staatsschutz beim Landeskriminalamt Brandenburg vorlege. Auf seiner Website seien ihm Veröffentlichungen komplett verboten.

Mahler wehrt sich gegen die Auflagen

Auf seiner Internetseite wehrt sich Mahler gegen die Auflagen. Ein solches Verbot stelle „eine Umgehung des Art. 18 GG dar, der den Entzug der Grundrechte (Verwirkung) mit Ausschließlichkeit dem Bundesverfassungsgericht zuweist“.

Mahler war einst Mitbegründer der linksextremistischen Rote Armee Fraktion (RAF) und wandte sich später dem Rechtsextremismus zu. Seit 2009 verbüßt Mahler in Brandenburg/Havel eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts.

Wegen seines schlechten Gesundheitszustands erhielt er im Sommer 2015 Haftverschonung, die Aussetzung der Reststrafe wurde aber später aufgehoben. Nach der Haftunterbrechung war Mahler 2017 nach Ungarn geflohen und hatte dort vergeblich Asyl beantragt. Nach seiner Auslieferung kam er wieder ins Gefängnis in Brandenburg.