Höhere Pendlerpauschale und Sonderzahlung für Hartz-IV-Empfänger: Hier lesen Sie, welche Entlastungen kommen
Angesichts der hohen Energiepreise haben sich die Spitzen der Ampel-Koalition auf ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt.

Eine höhere Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar, ein schnellerer Wegfall der EEG-Umlage und Sonderzahlungen für Bedürftige und von Armut betroffene Kinder: Angesichts der hohen Energiepreise haben sich die Spitzen der Ampel-Koalition auf ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt.
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Das Entlastungspaket sieht einen Sonderzuschuss für erwachsene Hartz-IV-Beziehende in Höhe von einmalig 100 Euro vor. Außerdem soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder zum 1. Juli dieses Jahres auf den Weg gebracht werden - in Höhe von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung. In dieser Kindergrundsicherung sollen künftig verschiedene Leistungen für Familien mit Kindern zusammengeführt werden. Es gehe darum, „jetzt eine Entlastung für alle Menschen und die verschiedensten Gruppen zu ermöglichen“, sagte SPD-Chefin Saskia Esken am Mittwochabend in Berlin.
Pendlerpauschale steigt rückwirkend auf 38 Cent
Bei der Pendlerpauschale, die Verbraucher bei den Fahrtkosten für den Arbeitsweg steuerlich entlastet, vereinbarten SPD, Grüne und FDP, dass die Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer angehoben wird. Diese Erhöhung war bislang erst für Anfang 2024 vorgesehen. Nötig sei dies „angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität“, heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Vor allem die Spritpreise hatten zuletzt wiederholt neue Rekordstände erreicht.
SPD, Grüne und FDP betonten, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale angestrebt werde, die „ökologisch-soziale Belange“ der Mobilität besser berücksichtigen solle. Es gebe mit Blick auf die soziale und auch die ökologische Lenkungswirkung noch „Nachholbedarf“, sagte Lang.
Geplant ist in dem Entlastungspaket auch der Wegfall der EEG-Umlage auf Strom zum 1. Juli. Die Koalition verbinde damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von derzeit rund 3,72 Cent je Kilowattstunde „in vollem Umfang weitergeben“, hieß es von den Ampel-Parteien.
Auch Grundfreibeträge steigen
Vereinbart wurden von den Ampel-Parteien auch mehrere steuerliche Maßnahmen: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll für das laufende Jahr von 9984 Euro auf 10.347 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro auf 1200 Euro.
Als weitere Entlastungsschritte werden unter anderem der bereits zuvor beschlossenen Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld genannt und die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zum Oktober dieses Jahres.