Hochwasser-Betrug: Dieser Ex-Abgeordnete der CDU muss 300.000 Euro Hilfen zurückzahlen
Politiker ließ marodes Haus wegen angeblicher Flutschäden sanieren.

Dreister Betrug mit Fluthilfen: Ein früherer CDU-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt muss rund 300.000 Euro an Fördergeldern zurückzahlen, die er für die Sanierung seines angeblich durch das Elbe-Hochwasser 2013 beschädigten Hauses kassierte.
Haus war schon vor der Flut baufällig
Tatsächlich war das Haus des früheren Abgeordneten Arnd Czapek bereits vor dem Hochwasser baufällig und nicht mehr nutzbar, wie das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt am Mittwoch in Magdeburg mitteilte. Das Gericht bestätigte deshalb die Aufhebung zweier Förderbescheide durch das Verwaltungsgericht Halle.
Czapek hatte von 2011 bis 2016 und damit in der Zeit des Hochwassers für die CDU im Landtag gesessen. Die Investitionsbank (IB) hatte ihm einst Zuschüsse für die Beseitigung von Schäden an einem Gebäude in der Annahme gewährt, dass die Schäden komplett durch das Hochwasser im Jahr 2013 entstanden seien. Später stellte sich jedoch heraus, dass das Gebäude bereits vor dem Hochwasser so baufällig war, dass es ohne eine umfangreiche Sanierung weder zu Wohn- noch zu Gewerbezwecken hätte genutzt werden können. Daraufhin hob die IB die beiden Fördermittelbescheide auf.
Czapek klagte dagegen, verlor aber Anfang Februar 2022 vor dem Verwaltungsgericht Halle. Daraufhin legte er Rechtsmittel ein. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun aber die Urteile.
Acht Monate Haft auf Bewährung wegen Betrugs
In der Sache wurde kürzlich auch eine Verurteilung wegen Betrugs zu acht Monaten Haft auf Bewährung rechtskräftig. Pikant ist dabei die Tatsache, dass Czapek zumindest theoretisch trotz allem bald wieder im Landesparlament sitzen könnte: Bei der Landtagswahl 2021 hatte die CDU 40 der 41 Wahlkreise in Sachsen-Anhalt direkt gewonnen. Nur im Wahlkreis Zeitz hatte der 59-jährige Czapek gegenüber dem AfD-Bewerber das Nachsehen. Er wäre bei einem Ausscheiden eines CDU-Abgeordneten somit der erste Nachrücker.