Polen
Heftige Proteste gegen Abtreibungsverbot
Polens Verfassungsgericht verbietet Abtreibungen - sogar bei Missbildungen am Fötus. Polen hat nun strengere Regeln als Iran. Ein Bericht aus Warschau

Warschau - Auf Antrag der polnischen Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) sowie der rechtsnationalen Partei Konfederacja hat Polens Verfassungsgericht die bisher geltenden Ausnahmeregelungen vom Abtreibungsverbot geprüft und am Donnerstag für verfassungswidrig erklärt. Dies hat zur Folge, dass in Zukunft selbst Abtreibungen von schwer missgebildeten Föten in Polen verboten sein werden. In Polen finden 98 Prozent aller offiziellen Abtreibungen auf Grundlage dieser Ausnahmen statt.
Trotz verschärfter Corona-Lage und steigenden Infektionszahlen kamen in der Nacht zu Freitag ungefähr tausend Menschen vor die Warschauer Parteizentrale der PiS, um gegen das Urteil zu protestieren. Einige Demonstranten warfen Steine, die Polizei setzte Tränengas und Schlagstöcke ein. 16 Personen wurden festgenommen. Anschließend zogen die Demonstranten vor das Privathaus des PiS-Parteivorsitzenden Jarosław Kaczyński, der seit September auch das Amt des stellvertretenden Ministerpräsidenten innehat. Auch dort kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Gegen 1.30 Uhr wurden die Proteste aufgelöst.
14 von 15 Verfassungsrichtern von der PiS ernannt
Die Opposition geht davon aus, dass die Regierungspartei darauf gehofft hatte, dass es zu keinem größeren Widerstand kommen würde, weil die Pandemie der polnischen Gesellschaft die volle Aufmerksamkeit abverlangt. Frauenrechtlerinnen kritisieren den Zeitpunkt, zu dem sich die polnische Regierung mit dem Abtreibungsverbot beschäftigt. Tausende Menschen sind an Covid-19 erkrankt, über 4000 bereits gestorben. Frauenrechtlerinnen kritisieren, dass das Chaos dafür genutzt werde, um das Gesetz ohne mediales Aufsehen zu beschließen.
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Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts verfügt Polen nun über eines der schärfsten Abtreibungsgesetze weltweit – es ist so streng wie das von El Salvador. In der Europäischen Union hat nur Malta strengere Abtreibungsgesetze. Sogar Iran hat ein weniger restriktives Abtreibungsrecht. Dort dürfen Föten immerhin bei schweren Missbildungen abgetrieben werden.
Der Streit um die rechtlichen Grenzen von Schwangerschaftsabbrüchen ist eng mit dem Konflikt um die polnischen Gerichte und Polens Rechtsstaatlichkeit verknüpft. 14 von 15 Richtern am Verfassungsgericht wurden nach 2015 gewählt, also von einem Parlament, in dem die PiS-Partei über die absolute Mehrheit verfügt. Nur ein einziger Richter wird aktuell dem Oppositionslager zugeordnet. Eine der neuen Verfassungsrichterinnen ist etwa die ehemalige PiS-Abgeordnete Krystyna Pawłowicz, die in Polen für ihre ultrakonservativen Ansichten bekannt ist. Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Julia Przyłębska, wiederum ist ebenfalls neu im Amt und gilt als regierungsnah. Sie ist die Ehefrau des polnischen Botschafters in Berlin, Andrzej Przyłębski. Gegen das Gesetz stimmten lediglich zwei Richter: Leon Kieres, der einzige Verfassungsrichter, der nicht in der Ära der aktuellen PiS-Regierung ernannt wurde, und Piotr Pszczółkowski. Die kritische Haltung des Richters Pszczółkowski hat in Regierungskreisen schon länger für Unmut gesorgt.
Der Abtreibungsstreit hat in Polen eine lange Geschichte
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das polnische Verfassungsgericht mit dem Abtreibungsgesetz beschäftigt. 1996 versuchte die damalige Regierungspartei SLD (Die Linke), Polens Abtreibungsgesetz zu lockern. Schon damals intervenierte das Verfassungsgericht und erklärte den Gesetzesvorstoß für verfassungswidrig.
Abtreibungen waren während der kommunistischen Ära Polens fast 40 Jahre lang legal, nämlich seit 1956. Erst 1993 wurde das Abtreibungsgesetz unter Druck der katholischen Kirche verschärft. Seitdem – und bis zum aktuellen Urteil – war eine Abtreibung bloß in drei Fällen legal: im Falle einer Schwangerschaft, die das Leben der Mutter bedroht, infolge einer Vergewaltigung oder wenn am Fötus eine schwere Missbildung festgestellt wurde.