Anklage gegen Familienmitglied

Hausdurchsuchung bei AfD-Mann Björn Höcke!

Die Staatsanwaltschaft hat bereits im vergangenen November das Haus von Björn Höcke durchsucht. Dabei ging es aber gar nicht um den Politiker selbst.

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Der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke im Thüringer Landtag.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke im Thüringer Landtag.Martin Schutt/dpa

Hausdurchsuchung bei Thüringens AfD-Landeschef! Wie erste jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen bereits im vergangenen November das Haus von Björn Höcke durchsucht. Dabei soll es aber gar nicht um den Politiker selbst, sondern um einen Tatvorwurf gegen ein minderjähriges Familienmitglied gegangen sein.

Laut übereinstimmenden Medienberichten hat die Behörde eine Razzia Ende November bestätigt. Dabei sei das Haus von Björn Höcke in Bornhagen durchsucht worden. „Beschuldigt wird ein minderjähriges Familienmitglied“, zitiert die Bild Oberstaaatsanwalt Ulf Walther.

Anklage beim Amtsgericht in Mühlhausen erhoben

Zum Tatvorwurf wollte sich Walther laut Stern „aus Gründen des Jugendschutzes“ nicht äußern. Der ist aber offenbar so schwerwiegend, dass beim Amtsgericht in Mühlhausen Anklage gegen den Höcke-Sprössling erhoben wurde.

Björn Höcke ist Landessprecher und Fraktionchef der AfD in Thüringen und gilt als heimlicher Chef der gesamten Partei. Der Verfassungsschutz stuft den Politiker als Rechtsextremist ein und überwacht ihn seit 2020.

Laut dem jüngsten Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) haben mehr als ein Drittel der AfD-Mitglieder ein extremistisches Potenzial. Unter den insgesamt rund 28.500 Parteimitgliedern sei dies bei etwa 10.200 Personen anzunehmen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Verfassungsschutzbericht. Erstmals führt der Verfassungsschutz die Gesamtpartei in seinem Jahresbericht für 2022 auch als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ auf.

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.IMAGO/Metodi Popow

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10.200 möglicherweise rechtsextreme AfD-Anhänger

Für die Schätzung des rechtsextremistischen Potenzials führt die Behörde in dem Bericht die Äußerung eines Funktionärs des formal inzwischen aufgelösten „Flügels“ der AfD an. Dieser habe im Juni 2022 davon gesprochen, dass die Stärke des „Flügel“-Netzwerks um Björn Höcke auf 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder zu beziffern sei. Die BfV-Schätzung liegt mit knapp 36 Prozent nun etwa in der Mitte.

BfV-Präsident Thomas Haldenwang ging davon aus, dass es unter den 10.200 möglicherweise rechtsextremen AfD-Anhängern auch gewaltbereite gebe. Eine genaue Zahl konnte er aber zunächst nicht angeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Februar 2021 als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft. Die AfD klagte dagegen. Sie scheiterte damit aber im März 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Haldenwang bekräftigte, für die Einstufung als Verdachtsfall gebe es in der Partei „hinreichend große Bestrebungen“, die sich „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten“. Er ließ aber offen, ob auch Mandatsträger der Partei nun beobachtet würden.

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute.