Kritik am Bundesarbeitsministerium : Hartz IV müsste nach Berechnungen der Linken 211 Euro höher sein
Die Linke wirft der Bundesregierung vor, die Hartz-IV-Sätze künstlich kleinzurechnen: Eigentlich müsste der Regelsatz für Alleinstehende bei 657,55 Euro liegen, um soziale Teilhabe zu ermöglichen.

657,55 Euro: So viel braucht ein Alleinstehender im Monat nach Berechnungen der Linken Bundestagsfraktion mindestens zum Leben. Das sind rund 211 Euro mehr als die vom Bundesarbeitsministerium geplante Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 14 auf 446 Euro ab kommendem Jahr. Die Differenz erklärt sich durch Unterschiede beim Rechenmodell.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ermittelt die Höhe der Grundsicherung auf Basis der Ausgaben der unteren 15 Prozent der Einkommen. Von diesen Menschen seien jedoch nur rund 27 Prozent erwerbstätig, sagt Katja Kipping, Vorsitzende der Linken und sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, bei der Vorstellung ihrer Berechnungen am Mittwoch. Die Linke zieht hingegen die unteren 20 Prozent der Einkommen für die Ermittlung der Grundsicherung heran. Menschen, die monatlich weniger als 769 Euro zur Verfügung haben, werden nicht berücksichtigt. „Auch die Bundesregierung rechnet die Hartz-IV-Bezieher heraus, nicht aber die Verdeckt-Armen“, sagt Kipping. Damit bezeichnet man die Leute, die weniger als Hartz IV haben, aber aus Angst vor Stigmatisierung oder Unwissenheit keinen Antrag stellen.
Die Grundlage für die Berechnung sowohl der Linken als auch der Bundesregierung bildet die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts. Dieses erfasst die durchschnittlichen Ausgaben von Haushalten auf Basis von Haushaltsbüchern. Im Falle der von den Linken erfragten Zahlen wurden diese über einen Zeitraum von drei Monaten von 2853 Haushalten geführt.

Hauptkritik der Linken an der Rechnung der Bundesregierung ist das Streichen von Ausgabenposten. So werden unter anderem Ausgaben für Auto oder Motorrad, Futter für Haustiere, Grabschmuck oder das Essen außer Haus nicht berücksichtigt. Kipping kritisiert auch, dass im Hartz-IV-Satz keine Ausgaben für die chemische Reinigung von Anzügen enthalten sind, was die Jobsuche zusätzlich erschwere. Unterm Strich würden Abschläge von 150 bis 180 Euro vorgenommen. Soziale Teilhabe werde so unmöglich, wodurch die Gefahr von Vereinsamung und Isolierung steige. „Das Leben schrumpft am Ende auf die Wohnung und das, was im Fernsehen läuft, zusammen“, sagt Kipping.
Dieser Kritik schließt sich auch Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, an. Der Berliner Zeitung sagt er: „Die Bundesregierung geht bei der Ermittlung der Regelsätze fahrlässig vor.“ Sie dränge Menschen in Hartz IV und arme Rentner ins „soziale Abseits“.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales widerspricht und verteidigt die geplante Erhöhung von Hartz IV. „Mit den Zahlungen wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert“, sagt eine Sprecherin der Berliner Zeitung. Bei der Berechnung werde „ein bewährtes Verfahren angewendet, das vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.“
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Doch nicht nur Hubertus Heil nimmt Abschläge vor. Auch die Berechnung der Linken sieht das Herausrechnen von Ausgaben vor. Dabei beschränkt sie sich jedoch auf Kosten, von denen Sozialleistungsbezieher ohnehin befreit sind, wie beispielsweise den Rundfunkbeitrag.
Die Fraktion plant, ihre Berechnung in einem Antrag in den Bundestag und in die Haushaltsberatungen einzubringen. Gleiches wollen auch die Grünen, die eine Anhebung des Regelsatzes schrittweise auf 603 Euro vorschlagen. „Wir Grüne haben bereits im Sommer ein eigenes Konzept der Regelsatzermittlung vorgelegt“, sagt Sven Lehmann. Sobald der Partei die Zahlen der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts vorliegen, solle die Berechnung angepasst werden.
Würde der linke Vorschlag umgesetzt, entstünden jährliche Mehrkosten in Höhe von 28 Milliarden Euro. Kinderregelsätze sind nicht berücksichtigt. Zum Vergleich: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht 829 Millionen Euro jährliche Mehrkosten vor. „Man kann als Faustregel sagen, dass von jedem Euro, den ein armer Haushalt bekommt, ein Drittel wieder zurückfließt“, relativiert Kipping die hohen Kosten. Denn Bezieher von Grundsicherung steckten das Geld in der Regel in den Konsum und kurbelten so die Binnenwirtschaft an.
Eine Übernahme der Forderung der Linken würde jedoch nicht nur erhebliche Mehrkosten verursachen. Bei der Berechnung hat die Fraktion das Lohnabstandsgebot nicht berücksichtigt. Demnach hätten Empfänger von Grundsicherung zum Teil mehr in der Tasche als Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten. Kipping weiß um das Problem. Es müsse jedoch erst über ein Mindestmaß an Teilhabe gesprochen werden, bevor ermittelt werden kann, wie hoch die Löhne dann sein müssten.