Wikileaks-Gründer drohen in den USA 175 Jahre Haft
Hammer-Urteil im Fall Julian Assange: Gericht erlaubt Auslieferung an die USA!
Londoner Berufungsgericht hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für Julian Assange gekippt.

Verhängnisvolle Kehrtwende im Fall Julian Assange: Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für den Wikileaks-Gründer gekippt. Das teilte ein Richter am Londoner High Court am Freitag mit.
Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden.
Ein britisches Gericht hatte Anfang des Jahres die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten.
In den USA drohen Assange 175 Haft
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.
Assange in schlechtem Gesundheitszustand
Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Bei den letzten Anhörungen nahm der 50-Jährige teilweise per Videoschalte aus dem Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh teil, fühlte sich zeitweise aber auch nicht in der Lage, das Geschehen zu verfolgen.
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Assanges Verlobte bei Gerichtsurteil dabei
Dem Berufungsgericht zufolge sollte bei der Entscheidung am Freitag keine der beteiligten Parteien zugegen sein. Die Verlobte von Julian Assange, Stella Moris, kündigte allerdings auf Twitter an: „Ich werde dort sein.“
„Wenn die USA erfolgreich sind, wird das alarmierende Konsequenzen für die Pressefreiheit haben. Bei diesem Fall geht es nicht nur um Assange, sondern um das Recht aller Journalisten, ihre Arbeit zu tun, und um das Recht der Öffentlichkeit, sich zu informieren“, sagte die Londoner Vertreterin von Reporter ohne Grenzen, Rebecca Vincent, die das Verfahren eng begleitete.
Ob der Rechtsstreit am Berufungsgericht seinen Endpunkt findet oder letztlich beim höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, landen könnte, war zunächst unklar.