Halle-Attentäter Stephan B. (28) wird von bewaffneten Justizbeamten in den Gerichtssaal gebracht.
Halle-Attentäter Stephan B. (28) wird von bewaffneten Justizbeamten in den Gerichtssaal gebracht. dpa/Ronny Hartmann

Die Familie des Halle-Attentäters Stephan B. (28) musste am Mittwoch in Magdeburg vor Gericht erscheinen. Die Eltern und die Halbschwester des Rechtsextremisten, der 2019 ein Blutbad in der Synagoge von Halle anrichten wollte, waren vorgeladen worden. B. hatte zuvor versichert, seine Familie habe nichts mit dem Anschlag zu tun.

Der Vater nickte seinem Sohn kurz zu, die Halbschwester wich den Blicken des Angeklagten aus. Ein Anwalt der Nebenklage versuchte, die Halbschwester zu einer Aussage zu bewegen. Doch die Richterin griff ein und stoppte den Anwalt. Alle drei Familienmitglieder entschieden, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. 

Der Beschuldigte hatte schon an den ersten drei Prozesstagen betont, seine Familie habe nichts von seiner Radikalisierung und den Anschlagsplänen gewusst. Die Nebenklage bezweifelt das. Die Eltern hätten bemerken müssen, dass der Mann seit Jahren Waffen in seinem Zimmer lagerte. Stephan B. hatte bei seiner Mutter gewohnt. 

Zu einer Aussage entschloss sich am Mittwoch hingegen ein 31-jähriger Zeuge. Der Mann war jahrelang mit der Halbschwester von B. liiert. Er berichtete dem Gericht von Vorfällen, bei denen der Angeklagte schon früher seine rechtsextreme Einstellung kundgetan haben soll. So habe B. im Supermarkt zwei Menschen angebrüllt, weil diese sich nicht auf Deutsch unterhalten hätten. Ein anderes Mal habe sich B. antisemitisch geäußert.

Die Bundesanwaltschaft wirft B. 13 Straftaten vor, darunter Mord und versuchter Mord. Der Angeklagte hat bereits gestanden, dass er am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet in die Synagoge von Halle eindringen wollte, um möglichst viele Juden zu töten. Nachdem B. an der gut gesicherten Eingangstür gescheitert war, erschoss er zwei Unbeteiligte.