Internet-Hetzer werden mit den neuen Maßnahmen schneller erwischt und härter bestraft.
Internet-Hetzer werden mit den neuen Maßnahmen schneller erwischt und härter bestraft. Imago Images/Andrew Brookes

Nazi-Propaganda, Antisemitismus, Morddrohungen: Wer Hassbotschaften im Internet verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Das sieht ein neues Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor, das von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. 

Die Neuregelung verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter, entsprechende Posts nicht nur zu löschen, sondern sofort dem BKA zu melden. Damit Internet-Täter, die etwa Volksverhetzung betreiben, schnell identifiziert werden können, müssen auch deren IP-Adressen weitergeben  werden. 

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen werden härter bestraft.

Bis jetzt war es nur strafbar, wenn man bereits begangene Taten öffentlich befürwortet, künftig gilt das auch für angekündigte Delikte. Neben Bundes- und Landespolitikern werden nun auch Kommunalpolitiker ausdrücklich unter den besonderen Schutz des Strafgesetzes gestellt. Für Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen, auf Ärzte und Pfleger, drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft. Das war bisher schon bei Polizisten so geregelt. 

Wenn es für eine Tat antisemitische Motive gibt, soll das in Zukunft zusätzlich strafverschärfend wirken. (mit dpa)