Habecks Energiespar-Hammer: DIESE knallharten Verbote gelten ab September!
Geschäfte sollen Türen geschlossen halten und Beleuchtung abends abschalten.

Ab September wird gespart: Dann soll eine Verordnung aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) mit einer Reihe von Energiesparmaßnahmen in Kraft treten.
Habeck hatte die Energiesparverordnung Mitte August angekündigt und auch erste Einzelheiten genannt. Sie soll laut Wirtschaftsministerium direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden – laut Bild-Zeitung am Mittwoch kommender Woche.
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Und diese Regelungen sollen ab September gelten:
Am Arbeitsplatz soll es höchstens 19 Grad warm sein, Einzelhändler sollen die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Werbung soll nachts nicht leuchten, private Schwimmbäder nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden, wie aus dem Verordnungsentwurf hervorgeht. Die Maßnahmen sollen sechs Monate lang gelten – bis 28. Februar 2023.
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„Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern“, heißt es im Entwurf. Jede eingesparte Kilowattstunde helfe ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.
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Kein Schrauben an der Höchsttemperatur für Mietwohnungen
Für Verbraucher heißt das konkret: Vereinbarungen über eine bestimmte Temperatur in Mietwohnungen „sind unwirksam“. Die Mieterinnen und Mieter sind aber weiter verpflichtet, „angemessen“ zu heizen und zu lüften, um so „Substanzschäden“ zu verhindern wie etwa Schimmel.
Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden, das sei keine „lebensnotwendige Nutzung“. Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.
12 bis 19 Grad warme Arbeitsräume
In Arbeitsräumen – sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Gebäuden – soll laut Verordnung nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen: Für „körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten“ sind das 19 Grad Celsius, für „körperlich schwere Tätigkeiten“ zwölf Grad.
Auf Unternehmensseite sind vor allem Einzelhandel und Werbewirtschaft betroffen: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg. Werbeanlagen dürfen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht beleuchtet sein.
Strenge Heizvorschriften in öffentlichen Räumen
In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, große Hallen oder Technikräume in öffentlichen Gebäuden möglichst nicht mehr geheizt werden – ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht für die Warmwasserbereitung zum Händewaschen genutzt werden. Kalt duschen ist nicht vorgeschrieben.
Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen „ist untersagt“, heißt es im Verordnungsentwurf weiter; brennen darf die Sicherheits- und Notbeleuchtung.