Europa darf wieder nach Deutschland
Am 16. Juni gelten die gleichen Regelungen für EU-Bürger wie vor Corona

Corona, Landwirtschaft, Umweltschutz: Das Bundeskabinett hatte eine bunte Themen-Mischung zu verhandeln. Im Zentrum stand, dass ab kommendem Dienstag an den deutschen Grenzen wieder weitgehend der Betrieb wie vor den Corona-Einschränkungen Mitte März herrschen wird, wie Innenminister Horst Seehofer (CSU) der Regierung berichtete.
Danach können EU-Bürger, sowie Schweizer, Norweger, Briten und Liechtensteiner vom 16. Juni an ohne Kontrollen und Quarantäne-Vorschriften einreisen. Kontrollen für Ausländer, die mit dem Flugzeug aus Spanien kommen, enden jedoch erst am 21. Juni. In fast allen Bundesländern bis auf Brandenburg und Nordrhein-Westfalen besteht allerdings aufgrund von Landesverordnungen eine Verpflichtung zur Quarantäne bei Einreisen aus EU-Staaten, bei denen es binnen einer Woche vor der Einreise mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner gab. Das ist seit der vergangenen Woche in Schweden der Fall.
Arbeitsregeln für Erntehelfer
Parallel zu den Erleichterungen zum innereuropäischen Reiseverkehr und der Aufhebung der Corona-Reisewarnung für 31 europäische Staaten wurde diese Warnung für über 160 Staaten weltweit bis Ende August verlängert. Von Kreuzfahrten wird von der Bundesregierung dringend abgeraten. Kreuzfahrtschiffe mit Corona-Fällen hatten sich im März als Falle für alle an Bord erwiesen.
Corona war auch der Hintergrund einer Neuregelung für den Einsatz ausländischer Erntehelfer, die bis Ende 2020 gelten soll. Vom 16. Juni an gelten für sie die gleichen Reiseregeln wie für jedermann. Zuletzt hatte die Landwirtschaft erreicht, dass im April und Mai trotz Corona 80.000 Leute einreisen durften - gekommen sind 39.000.

In den Betrieben müssen die Arbeitgeber feste Teams bilden, die zusammen arbeiten und wohnen, zu anderen Arbeitsgruppen möglichst keinen Kontakt haben. So sollen beispielsweise Küchen schichtweise genutzt werden. Bei der Arbeit muss, wenn möglich, innerhalb eines Teams ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Erkrankt ein Teammitglied an Covid-19, wird die Gruppe isoliert, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Schon bei der Ankunft müssen die oft aus Rumänien oder Bulgarien kommenden Erntehelfer dem Gesundheitsamt und der Arbeitsschutzbehörde gemeldet werden.
Mehr Kohle fürs Gas
In Sachen Umweltschutz wurde beschlossen, dass zusätzlich neun Milliarden Euro eingesetzt werden, um Wasserstoff als Energieträger marktreif zu machen und so umweltschädliche Kohle, Öl und Erdgas abzulösen. Das Gas, das beispielsweise in Brennstoffzellen-Autos elektrische Antriebsenergie liefert, wobei wieder nur Wasser als „Abgas“ entsteht, soll mit erneuerbarer Energie erzeugt werden. Das geschieht bislang meist mit fossilen Brennstoffen.