Spuren eines Unfalls. Das Bundesjustizministerium erwägt angeblich, künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat zu behandeln.
Spuren eines Unfalls. Das Bundesjustizministerium erwägt angeblich, künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat zu behandeln. Arno Burgi/dpa

Wird Fahrerflucht bald nur so bestraft wie Falschparken. Im Justizministerium soll es Pläne geben, die Unfallflucht nicht mehr als Straftat einzustufen.

Das soll aber angeblich nur dann gelten, wenn bei einem Unfall niemand verletzt worden ist.

An dem Vorhaben gibt es allerdings auch deutliche Kritik. Eine Ministeriumssprecherin versicherte am Dienstag in Berlin: „Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden.“

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Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte zuvor berichtet, aus Eckpunkten des von Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums gehe hervor, dass Unfälle mit Fahrerflucht zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden sollten, wenn kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung „würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, zitierten die RND-Zeitungen aus dem Papier.

Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort laut Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben“, hieß es nun laut RND in dem Papier.

Richter und Versicherer lehnen Herabstufung von Unfallflucht ab

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge.“

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Gegen ein solches Vorgehen wandte sich der Deutsche Richterbund (DRB). „Aus Sicht der Justizpraxis besteht kein Anlass, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur AFP.

„Die Strafvorschrift hat sich bewährt und gibt den Gerichten ausreichend Spielräume, um Rechtsverstöße jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen.“ Auch sei „zu befürchten, dass die Warte- oder Meldebereitschaft nach Unfällen durch die geplante Reform weiter sinken würde“. „Erwägenswert“ nannte es Rebehn aber, die geltende Wartepflicht durch eine Meldepflicht als mögliche Alternative zu ergänzen.

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Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

„Die Verkehrsunfallflucht muss Straftat bleiben und das ohne Abstriche“, verlangte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU). Es gehe hier um „kein Kavaliersdelikt“, erklärte er in Wiesbaden. Schon jetzt würden viele Unfallopfer auf Sachschäden sitzen bleiben. „Es liegt auf der Hand, dass sich bei einer Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht noch mehr Verkehrsteilnehmer ihren Pflichten entziehen werden“, warnte Poseck.

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) warnte davor, durch eine Neuregelung Möglichkeiten der Beweissicherung einzuschränken. Das gelte beispielsweise für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Auch dürfe Fahrerflucht „nicht dazu führen, dass Unfallopfer auf ihren Sachschäden sitzen bleiben“.