Bundestags-Beschluss
Geringverdiener bekommen 150 Euro Corona-Zuschuss
Im Parlament wurden weitere Corona-Hilfen beschlossen, die Familien, Langzeitarbeitslosen und Firmen zugute kommen sollen.

Der Bundestag hat am Freitag weitere Corona-Hilfen beschlossen, die Familien und Firmen zugute kommen sollen. So wird in diesem Jahr ein Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Einen solchen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben; damals betrug er 300 Euro.
Erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher sollen pauschal einen Zuschuss von einmalig 150 Euro bekommen.
Daneben beschloss der Bundestag, auf Speisen in Gaststätten länger als zunächst geplant nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erheben. Die Regelung wäre eigentlich Ende Juni ausgelaufen; sie wurde nun bis Ende 2022 verlängert.
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Unternehmen profitieren zudem von einer Ausweitung des sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags, mit dem sie aktuelle Verluste mit früheren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Hier wird der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.
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Verbände und Opposition kritisierten die Beschlüsse. Die FDP unterstütze die Maßnahmen, auch wenn das Gesetz nach den Worten ihres Abgeordneten Markus Herbrand kein großer Wurf ist und wenig überzeugt.
Auch für die Linke sind die Pläne unzureichend. Es sei nicht alles falsch, aber es sei zu wenig und zu ungenau, kritisierte ihr Experte Jörg Cezanne. Ähnlich äußerten sich die Grünen: Die Maßnahmen seien keine echte Hilfen, sagte Stefan Schmidt.