Verschärfter Lockdown
Generelle Maskenpflicht und halbierte Klassen: So will der Bund die Schulen offen halten
Ein Mund-Nasen-Schutz soll die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht werden.

Vor den Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Länderregierungschefs am Montagnachmittag spricht sich der Bund für eine generelle Maskenpflicht und halbierte Klassen in Schulen aus. Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie sei es „geboten, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge sowie Lehrerinnen und Lehrer auf dem Schulgelände und während des Unterrichts vorzusehen“, hieß es in der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag.
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„Das Tragen eines adäquaten Mund-Nasen-Schutzes“ müsse „die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht darstellen - es sei denn, im Einzelfall sprechen medizinische Gründe gegen das durchgängige Maskentragen“. Zudem sollten in den Schulen ausnahmslos feste Gruppen gebildet und die Größe der Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb halbiert oder aber größere Räumlichkeiten für den Schulbetrieb genutzt werden.
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Ansteckungen auf dem Schulweg vermeiden
Zur Vermeidung von Ansteckungen während der Schülerbeförderung solle in Bussen und Bahnen durch ein erhöhtes Angebot mit Hilfe zur Verfügung stehender Bundesmittel der Mindestabstand von eineinhalb Metern sichergestellt werden. Für sämtliche Schüler in Quarantäne solle Distanzlernen ermöglicht werden.
Die Offenhaltung von Schulen und Betreuungseinrichtungen genieße „politische Priorität“, hieß es in der Vorlage. Verlässliche Betreuung diene der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bildung sei zudem „essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation“.
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Dennoch sei „festzustellen, dass jedenfalls Jugendliche über zwölf Jahren ein mit Erwachsenen vergleichbares Infektions- und Übertragungsrisiko haben“. Für jüngere Kinder gebe es wiederum „erste, aber noch keine gesicherten wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass sie “keine Infektionstreiber" seien.