Gender-Sprache: VW-Mann will von Audi nicht „qualifizierte_r Fachexpert_in“ genannt werden
Audi-Anwälte lehnen Vorschlag des Richters ab, dass der Mann künftig Arbeitsanweisungen ohne „gendersensible“ Formulierungen bekommt

Alexander B. will es nicht mehr ertragen, von der Autofirma Audi Arbeitsanweisungen zu bekommen, in denen Sätze wie dieser vorkommen: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in“. So zitierte der Mann bei der Verhandlung einer Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt aus einer Audi-Mail an ihn. Derlei Text-Ungetüme, in denen männliche und weibliche Wortformen zusammengeschraubt werden, verletzten sein allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand schlug zur gütlichen Einigung vor, den Kläger, der beim Audi-Mutterkonzern VW tätig ist, künftig in herkömmlicher Sprache anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab.
Gericht wird kein Grundsatzurteil zur Gender-Sprache fällen
Hellerbrand stellte klar, dass seine Kammer kein Grundsatzurteil fällen werde. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: „Es geht um Sie, um Ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden“, sagte er dem VW-Mitarbeiter.
Audi hatte im März 2021 einen Sprach-Leitfaden eingeführt und erklärt, das Unternehmen wolle „gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“. Dazu zählt der Gender Gap, eine Wortlücke, die männliche und weibliche Form mit einem Unterstrich verbindet („Ingenieur_innen“).
Anwalt: „Er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“
Klägeranwalt Dirk Giesen sagte, sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber „er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“. Audi solle ihm keine Mails, Mailanhänge und Anweisungen mit Vorgabe des Gender Gaps mehr schicken.
Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Ideologie ablehnt.