Unnötige Kosten: Sechs Euro bekamen Apotheken pro Maske erstattet.
Unnötige Kosten: Sechs Euro bekamen Apotheken pro Maske erstattet. imago/Rupert Oberhäuser

In der Corona-Krise machte die Bundesregierung Milliarden Euro für Hilfen und Ausrüstung locker – doch manchmal saß das Geld zu Lasten der Steuerzahler ein bisschen zu locker.  Der Bundesrechnungshof kritisierte jetzt scharf eine ganze Reihe von Entscheidungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie.

„Der Bundesrechnungshof fordert, bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“, heißt es laut Welt vom Donnerstag in einem Bericht der Rechnungsprüfer.

Das Gesundheitsministerium von Minister Jens Spahn (CDU) sei dabei gleich in drei Bereichen sehr großzügig gewesen, hinsichtlich der Schutzmaskenausgabe über Apotheken, der Unterstützung von Kliniken und bei der Schaffung neuer Intensivbetten, heißt es im Prüfbericht, der der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR vorliegt.

Apotheken kassierten mit Schutzmasken ab

Etwa hätte die Erstattung in Höhe von sechs Euro pro Schutzmaske „zu einer deutlichen Überkompensation zu Gunsten der Apotheken“ geführt, zitiert die Zeitung aus dem Bericht. Gleiches gelte für den ab Februar auf 3,90 Euro pro Maske abgesenkten Erstattungsbetrag.

Insgesamt flossen bei der Maskenaktion demnach 2,1 Milliarden Euro an die Apotheken – das heißt, jede Apotheke in Deutschland bekam im Schnitt mehr als 100.000 Euro.

Zu viel Hilfen für Kliniken

Auch das System der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser habe „unerwünschte Mitnahmeeffekte“ eröffnet. Zugleich sei das Gesundheitsministerium „bis heute nicht in der Lage (...), die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln“, kritisieren die Rechnungsprüfer laut Welt.

Die Kliniken hätten laut Süddeutsche Zeitung im Jahr 2020 schon von den gesetzlichen Krankenkassen 1,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor bekommen, obwohl die Betten um knapp acht Prozent weniger ausgelastet gewesen seien als 2019.

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Der Bundesrechnungshof erkennt demnach zwar an, dass unbürokratische Finanzhilfen nötig waren. „Die gezielte Steuerung und laufende Kontrolle der eingesetzten Mittel“ müsse jedoch stets gewährleistet bleiben.

Weniger Geld für Testzentren

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war zuletzt auch wegen zahlreichen Betrugsfällen in Corona-Testzentren in die Kritik geraten.

Nach Informationen der Funke Mediengruppe will Spahn darauf nun mit weniger Geld pro Test reagieren: Private Betreiber von Teststellen sollen vom 1. Juli an nicht mehr 18 Euro sondern nur noch bis zu 12,50 Euro pro Schnelltest abrechnen können. Das gehe aus der Neufassung der Corona-Testverordnung hervor, berichteten die Zeitungen am Donnerstag.

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Zudem soll die Beauftragung privater Testanbieter strenger geregelt werden, etwa indem die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, die Plausibilität der Abrechnung zu überprüfen.

Auch soll es mehr Kontrollen geben: „Die Kassenärztliche Vereinigung hat stichprobenartig und, sofern dazu Veranlassung besteht, gezielte Prüfungen durchzuführen“, zitieren die Funke Medien dazu aus der Verordnung. Bei Betrugsverdacht soll umgehend die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.