Corona-Maßnahmen-Gegner tragen Armbinden, teils auch einen gelben Stern (den wir hier nicht zeigen wollen).
Corona-Maßnahmen-Gegner tragen Armbinden, teils auch einen gelben Stern (den wir hier nicht zeigen wollen). imago/Karina Hessland

In mehreren Bundesländern geht die Justiz verstärkt gegen Nazi-Symbole bei Corona-Protesten vor. Hintergrund ist, dass sich Demonstranten immer wieder einen gelben Stern mit der Aufschrift „Ungeimpft“ anheften.

„Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung“, sagte die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

Deshalb sei es absolut richtig, „dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird.“

Strafe für Vergleiche mit dem Holocaust

Auch das bayerische Justizministerium wies darauf hin, dass Äußerungen, die staatliche Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust vergleichen, insbesondere den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen können.

Auch die Generalstaatsanwaltschaften in Hamburg und Sachsen halten das öffentliche Zeigen von „Judensternen“ mit „Ungeimpft“-Aufschrift und die Verbreitung Holocaust-relativierender Aussagen grundsätzlich für strafbar, wie Sprecher dem RND mitteilten.

Lesen Sie auch: Corona-R-Wert sinkt unter 1! Ist das schon der Wendepunkt der Omikron-Welle? >>

Die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hessen halten es zumindest für naheliegend, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in solchen Fällen erfüllt wird. Mehrere Bundesländer verwiesen auf RND-Anfrage auf die Unabhängigkeit der Justiz und wollten keine eigene Bewertung abgeben.