Gasabschlagszahlung, Gaspreisbremse, Wohngeld – wann wird welche Hilfe in der Energiekrise ausgezahlt? Ein Überblick über die Wintermonate
Die Ampel-Koalition plant milliardenschwere Hilfen für alle Bundesbürger. Doch wann genau wird welche Entlastung ausgezahlt? Ein Überblick über die kommenden Monate.

Die Energiepreise und Kosten für Lebensmittel bleiben voraussichtlich noch eine lange Zeit auf schwindelerregend hohem Niveau. Viele Bürgerinnen und Bürger blicken deshalb besorgt auf den anstehenden Winter, in dem sie jeden Cent zweimal umdrehen müssen.
Bund und Länder haben milliardenschwere Hilfspakete geschnürt, um Familien, Rentner, Paare und Singles finanziell unter die Arme zu greifen. Heute will der Bundestag die Entlastungen beschließen. Doch wann wird welche Hilfe tatsächlich ausbezahlt? Hier ein Überblick über die Wintermonate:
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Diese Entlastungen kommen im Dezember
Alle Verbraucher, die mit Gas oder Fernwärme heizen, bekommen im Dezember eine Soforthilfe. Dann übernimmt nämlich der Staat die Abschlagszahlung für den gesamten Monat Dezember. Bei direktem Vertrag mit einem Gasanbieter hat, soll die Abschlagszahlung für Kunden bei der Abrechnung im Dezember oder spätestens im Januar entfallen.
Wer seine Gaskosten über den Vermieter abrechnet, bekommt die Soforthilfe über die Jahresrechnung gutgeschrieben, was sich allerdings bis weit ins Jahr 2023 hinziehen kann.
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Aufgepasst: Kunden von Eon, Enercity und Entega sollten aber wissen, dass die drei Gasversorger von der Bundesregierung Änderungen am Gesetzentwurf für die Soforthilfe fordern, wie das Nachrichtenportal The Pioneer am Mittwoch berichtete. Demnach befürchten die drei Versorger, dass sie das Geld dafür nicht rechtzeitig zum 1. Dezember erhalten. Sie erklärten, nach ihrem Verständnis sei in der Gas-Expertenkommission jedoch verabredet worden, dass die Einmalzahlung an die Gaskunden „in keinem Fall zu einer Belastung der Liquidität der Versorger führen“ dürfe.
Rentnerinnen und Rentner sollen im Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Ausgezahlt wird diese über die Deutsche Rentenversicherung.
Studierende mit Minijob haben Anspruch auf die reguläre Energiepauschale von 300 Euro und erhalten zusätzlich noch die geplanten 200 Euro aus dem Entlastungspaket III. So können sie unter dem Strich an 500 Euro Hilfe kommen. Unklar ist bisher jedoch, wann und wie die 200 Euro aus dem Entlastungspaket III für alle Studenten ausbezahlt werden sollen. Die Auszahlung könnte sich bis 2023 hinziehen.
Diese Entlastungen kommen im Januar
Eine weitere Entlastung soll die Strompreisbremse ab Januar 2023 bringen. Haushalte und kleinere Firmen zahlen für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Versorger sollen die Differenz zum Marktpreis direkt mit dem monatlichen Abschlag verrechnen.
Das Kindergeld wird zum 1. Januar stärker als bisher geplant angehoben. Gezahlt werden einheitlich 250 Euro pro Kind. Bisher war geplant, dass die Zahlungen bei einem oder zwei Kindern von jeweils 219 Euro auf 237 Euro monatlich steigen.
Zum 1. Januar geplant, aber noch großer Zankapfel zwischen den Unions- und Ampel-Parteien, ist die Reform des bisherigen Hartz-IV-Systems. Das Arbeitslosengeld II soll künftig „Bürgergeld“ heißen. Die Regelsätze werden von bisher 449 Euro für Singles auf 502 Euro im Monat erhöht.
Zum Januar soll möglichst auch das „Deutschlandticket“ für den bundesweiten öffentlichen Nahverkehr kommen. Der Nachfolger für das beliebte 9-Euro-Ticket soll 49 Euro kosten. Doch in einigen Regionen sieht man den Startpunkt Januar als zeitlich kaum zu schaffen.
Das Wohngeld soll ab 1. Januar um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem will die Bundesregierung die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, ausweiten. Dadurch soll die Zahl der Empfänger auf rund zwei Millionen Haushalte verdreifacht werden. Derzeit erhalten in Deutschland rund 640.000 Haushalte Wohngeld.
Ab Januar gilt auch die neue Aufteilung der CO2-Klimaabgabe beim Heizen zwischen Vermieter und Mieter. Bisher zahlen die Mieter den CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas allein, künftig sollen sich die Vermieter beteiligen – gestaffelt nach der Umweltfreundlichkeit der Gebäude. Je schlechter die Energiebilanz, umso mehr müssen Vermieter von der CO2-Abgabe übernehmen, bis maximal 95 Prozent.
Diese Entlastungen kommen im März
Im März, bisher geplant auch rückwirkend für Februar, soll die Gaspreisbremse in Kraft treten. Der Preis soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden.
Wer mit Öl oder Holzpellets heizt, kommt nicht automatisch in den Genuss einer Preisbremse. Hier ist lediglich ein Härtefallfonds angedacht für Verbraucher, die bei finanzieller Überforderung Geld erhalten können. Es ist aber noch unklar, welche Voraussetzungen nötig sind, um darauf zuzugreifen und auch der Zeitpunkt, ab wann Geld aus dem Fonds abgerufen werden kann, steht noch nicht fest.