Beiträge, Zusatzleistungen, Wechseln
Für wen sich wechseln lohnt: Diese gesetzlichen Krankenkassen erhöhen 2022 den Zusatzbeitrag!
Rund 18 Millionen Versicherte müssen sich auf höhere Zusatzbeiträge gefasst machen.

Nicht nur Strom, Gas und Benzin wird teurer: Im Dezember geben auch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland traditionell die Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt. Und die bleiben im kommenden Jahr hoch, ergab eine Auswertung des Portals Check24.
56 der 98 Kassen halten demnach ihren Zusatzbeitrag 2022 konstant. Zwölf Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag, wovon insgesamt rund 18 Millionen Mitglieder betroffen sind. Die Betroffenen erhalten in den nächsten Tagen Post von ihrer Kasse. Nur sieben Kassen senken den Zusatzbeitrag.
Die Erhöhungen betreffen vor allem Versicherte bei der AOK. Von den elf Kassen erhöhen neun den Zusatzbeitrag. Darunter sind auch:
AOK Baden-Württemberg und Bayern: 1,30% statt bisher 1,10%
AOK Bremen/Bremerhaven 1,60% statt bisher 1,30%
AOK Nordost : 1,70% statt bisher 1,50%
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Auch andere Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag:
Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers: 1,48% statt bisher 1,26%
Handelskrankenkasse (hkk): 0,69% statt bisher 0,39%
BKK B. Braun Aesculap: 1,50% statt bisher 1,30%
BKK BPW Bergische Achsen KG: 1,60% statt bisher 1,10%
Zu den Krankenkassen, die ihren Zusatzbeitrag senken, zählen zum Beispiel:
Bertelsmann BKK: 1,00% statt bisher 1,25%
BKK_DürrkoppAdler: 0,88% statt bisher 1,20%
BKK EVM: 1,00% statt bisher 1,30%
BKK Gildemeister Seidensticker: 0,90% statt bisher 1,20%
BMW BKK: 0,30% statt bisher 0,80%
Wechsel der Krankenkasse kann Ersparnis von bis zu 624 Euro bringen
Nachdem die Zusatzbeiträge im Januar 2021 im Schnitt von 1,1 auf 1,3 Prozent anstiegen, scheint eine weitere Erhöhungswelle vorerst gestoppt. Dennoch bleiben die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen hoch. Es lohnt sich also für Versicherte, die Zusatzbeiträge und Leistungen der Kassen zu vergleichen, rät Check24. Für einzelne Versicherte seien je nach Einkommen, Bundesland und bisheriger Krankenkasse sogar Ersparnisse von bis zu 624 Euro jährlich möglich, bei Selbständigen sogar 1248 Euro.
Wechsel der Krankenkasse ist alle 12 Monate erlaubt
Das zum 1. Januar 2021 reformierte Kassenwahlrecht vereinfacht gesetzlich Versicherten den Wechsel der Krankenkasse. Sie können ähnlich wie bei der Kfz-Police nun alle zwölf Monate ihre Krankenkasse wechseln, statt wie vorher nach 18 Monaten. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Bieten günstigere Krankenkassen automatisch weniger Leistungen?
In der Regel müssen Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse keine Abstriche machen. Rund 95% der Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, wie es auch das Gesetz vorschreibt. Unterschiede gibt es nur in den Zusatzleistungen. Und hier müssen Versicherte auswählen, worauf sie besonderen Wert legen.
Denn die Zusatzleistungen reichen von der Kostenübernahme von Sehhilfen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erfolgt, über extra Impfungen bis zu zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen etwa zur Darmkrebsfrüherkennung. Für viele Patienten wichtig ist auch die freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten.
Nicht uninteressant sind auch Zusatzangebote wie Bewegungs-, Ernährungs-, Entspannungs- und Suchtmittelkurse. So manches Sportstudio akzeptiert Erstattungen von Krankenkassen zum Beispiel für Yoga- oder Zumbakurse.