Bundesregierung beschließt Einreiseverbot – für diese Länder
Für Verbreitungsgebiete besonders gefährlicher Varianten des neuartigen Coronavirus gelten Einreise-Beschränkungen bis 17. Februar.

Für Verbreitungsgebiete besonders gefährlicher Varianten des neuartigen Coronavirus gilt ab Sonnabend eine weitgehende Einreisesperre bis zum 17. Februar. Ausnahmen sollen für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für den Warenverkehr gemacht werden.
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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die neuen Einreiseregeln am Donnerstag angekündigt. Nach derzeitigem Stand sollen sie für Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien gelten.
Diese fünf Länder sind von der Bundesregierung bereits als sogenannte Virusvarianten-Gebiete eingestuft worden. Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen aus den genannten Gebieten dürfen dem Beschluss nach keine Personen mehr nach Deutschland befördern.
Ausnahmen für Ambulanzflüge
Ausnahmen werden nicht nur für den Frachtverkehr und die in Deutschland lebenden Menschen gemacht, sondern auch für die Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, den Transport von Transplantationsorganen und Beförderungen aus dringenden humanitären Gründen. Ebenfalls ausgenommen werden sollen Transitpassagiere sowie Besatzungen von Luftfahrzeugen und Schiffen.