Führerscheine gibt's zurück, Geld jedoch nicht
Nachdem die Novelle der Straßenverkehrsordnung zurückgenommen wurde, stehen 11.5000 Bescheide wegen Tempoverstößen auf der Kippe.

Es ist die nächste große Panne in Andreas Scheuers (CSU) unglücklicher Laufbahn als Bundesverkehrsminister. Erst die verpfuschte Pkw-Maut, dann die als sexistisch kritisierte Halm-Kampagne - und nun die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die er nach ihrem Inkrafttreten erst kritisierte und nun wegen Formfehlern zurücknehmen musste. In Deutschland gelten nun wieder die Verkehrsregeln von vor dem 28. April und das sorgt für Chaos zwischen Bund und Ländern.
Wie der „Spiegel“ berichtet, wurden seit der Einführung der neuen StVO etwa 11.500 Bescheide wegen Tempoverstößen verschickt, die nun, da wieder die alten Regeln gelten, nicht mehr richtig sind. Es wurden falsche Bußgelder erhoben und fälschlicherweise Führerscheine entzogen. Da die Länder eine Klagewelle wegen fälschlich ausgestellter Bescheide fürchten, sehen sie sich nun zum handeln gezwungen.

Bundesländer und das Bundesverkehrsministerium verständigten sich am Montag darauf, zu prüfen, ob bereits eingezogene Führerscheine zurückgegeben werden sollen, wenn nach dem alten Bußgeldkatalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre. Die jeweiligen Ämter sollten eine Billigkeitsprüfung vornehmen. Doch die Regeln dafür seien laut dem „Spiegel“ nur in bestimmten Fällen eindeutig. Nämlich dann, wenn Fahrverbote noch nicht rechtskräftig sind und die Widerspruchsfrist noch läuft. Diese Autofahrer müssen ihre Führerscheine nicht einschicken.
Doch für alle Fahrer, die bereits einen rechtskräftigen Entzug ihrer Fahrerlaubnis erhalten haben, wir es komplizierter - und von Land zu Land unterschiedlich. Während einige ihr Vorgehen noch rechtlich prüfen, werden im Saarland und in Bayern etwa eingezogene Führerscheine schon zurückgegeben.
Noch schwebende Verfahren wollen die Länderbehörden nach dem alten Bußgeldkatalog entscheiden, wie er vor dem 28. April gültig war. Vorerst wolle man im Saarland keine Fahrverbote mehr vollstrecken. Ähnlich handelt man in Baden-Württemberg. Bei bereits vollstreckten Fahrverboten, könnten Autofahrer einen sogenannten „Gnadenentscheid“ bei ihrem jeweiligen Regierungspräsidenten beantragen, berichtet das Magazin.
Was für die Führerscheine gilt, gilt allerdings nicht für die Bußgelder. „Das Bundesverkehrsministerium sieht dagegen keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder zurückzuerstatten, wenn diese höher waren als im alten Bußgeldkatalog“, teilte das Verkehrsministerium des Saarlands auf seiner Homepage mit. Dass es hier zu Klagen kommt, ist nicht unwahrscheinlich. Immerhin: Noch schwebende Verfahren wollen die Länderbehörden aber nach dem alten Bußgeldbescheid entscheiden.
Derweil streitet die Politik wie es mit der derzeit auf Eis liegenden Novelle weitergeht. Minister Scheuer hält die Fahrverbotsregeln für übertrieben. Viele Länder aber wollen die Sanktionen, dass man den Lappen schon dann verliert, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fährt, beibehalten. Doch dazu müsste zunächst einmal der Formfehler behoben werden.