Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
„Freispruch“ für Deutschland nach Massaker von Kundus
Kein Verstoß gegen Menschenrechts-Konvention, Ermittlungen waren ausreichend

Zwei Jungs, Abdul Bayan (12) und Nesarullah (8), starben in einer Hölle von Bomben und Feuer – zusammen mit weit über hundert anderen afghanischen Zivilisten und Aufständischen. Das Blutbad in der Nacht zum 4. September 2009 ging auf den Befehl des deutschen Obersts Georg Klein zurück, dass US-Flugzeuge zwei Tanklastwagen zerstören sollten. Der Vater der Jungen, Abdul Hanan (45), ist jetzt mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) gescheitert, die deutschen Aufklärungsbemühungen für unzureichend erklären zu lassen. Es habe keinen Verstoß gegen das Recht auf Leben gegeben, das in der europäischen Menschenrechts-Konvention festgelegt ist.
Afghanische Aufständische hatten damals die Tanklaster gekapert, waren aber auf einer Sandbank im Fluss Kundus steckengeblieben. Klein, Kommandeur im nur sieben Kilometer entfernten damaligen Feldlager Kundus, bekam Meldungen darüber. Er befürchtete, Aufständische könnten die Lkw als rollende Bomben gegen das Lager einsetzen, und befahl den Angriff durch die US-Flieger, die mit der Bundeswehr in der Nato-geführten ISAF-Mission gegen den Terror kooperierten.

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Es wurde ihm aber nicht bekannt, dass die Entführer Bewohner der umliegenden Orte genötigt hatten mitzuhelfen, die Tanker wieder flott zu machen. Klein glaubte, es würde nur Aufständische treffen. Das stellte sich als blutiger Fehler heraus, wie auch ein Bundestags-Untersuchungsausschuss 2011 feststellte. Klein habe aber nach bestem Wissen gehandelt, um seine Truppe zu schützen.
Der Vater der Jungen versuchte seit 2010, Einblick in die Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts zu erlangen, der keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen Kleins sah. Er wollte außerdem mit anderen Hinterbliebenen Entschädigungen erstreiten. Der juristische Weg führte ihn über alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht führte, blieb jedoch in allen Punkten erfolglos.