„Fragen Sie Ihren Arzt ...“ Dieser Warnhinweis wird bald gegendert werden.
„Fragen Sie Ihren Arzt ...“ Dieser Warnhinweis wird bald gegendert werden. Imago/Zoonar

Kritiker gendergerechter Sprache werden sich wieder ärgern: Der schon seit Jahrzehnten bekannte Warnhinweis in Werbespots für Medikamente wird gegendert, also geändert. Der Spruch „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ gehört bald der Vergangenheit an. Das Urteil ist gefällt: Zu männlich klingt der Satz!

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Es ist ein Satz, den Millionen Menschen mitsprechen könnten – wenn auch manche vielleicht schon ein bisschen genervt. Eigentlich werden Formulierungen aus Gesetzen selten zu allgemein bekannten Klassikern im Alltagsgebrauch. Bei einem Satz aus Paragraf 4 Absatz 3 des Heilmittelwerbegesetzes ist es so gekommen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“

Jetzt kommt eine eher sanfte Änderung

Seit gut drei Jahrzehnten ist dieser vorgegebene Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ Pflicht. Und in Funk und Fernsehen ist er immer auch noch extra vorzulesen. Jetzt soll eine eher sanfte Änderung kommen. Denn nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten. Schon seit Jahren wurde darüber diskutiert.

Künftig soll die etwas verlängerte Formulierung lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ So steht es in einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, den das Kabinett in dieser Woche auf den Weg gebracht hat.

In einer Apotheke arbeiten sehr oft Frauen. Auch deshalb wird der Warnhinweis geändert. 
In einer Apotheke arbeiten sehr oft Frauen. Auch deshalb wird der Warnhinweis geändert.  Nolte/dpa

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Der Warnhinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“, heißt es. Daher solle nun gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden. Denn man dürfte in der Regel einen Bezug zu einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt haben – das solle die neue Formel ausdrücken. Und der Kauf von Arzneimitteln knüpfe auch nicht an eine Person an, das geschehe in der Apotheke.

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Die Änderung greift auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Dafür hatte sich etwa die Bundesärztekammer ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe.

Fünf Monate Übergangsfrist sind eingeplant

In den Praxen kommen Ärztinnen und Psychotherapeutinnen auf einen zusehends größeren Anteil. Zusammengenommen sind sie erstmals knapp in der Mehrzahl, wie ein Blick in das Bundesarztregister mit Stand von Ende 2022 ergibt. Der Frauenanteil überschritt die 50-Prozent-Marke und erreichte 50,7 Prozent. Dabei stieg er bei Psychotherapeutinnen auf 76,8 Prozent und bei Ärztinnen auf 45,2 Prozent. Unterhalb von 50 Jahren liegen Ärztinnen vorne.

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Damit Pharma- und Werbebranche den Reklamezusatz ändern können, sind fünf Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgesehen. Der Entwurf kommt jetzt zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Die Umstellungskosten sollten jedoch gering sein, heißt es im Entwurf. Gegebenenfalls könnten höhere Werbekosten anfallen, nämlich „aufgrund des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“.