Chance für Familien

Familienministerin Paus: „Vaterschaftsurlaub“ soll kommen – aber erst 2024

Bund will Eltern bei der partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützen. 

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Ein neues Gesetz soll Familien ein besseres Zusammenwachsen ermöglichen.
Ein neues Gesetz soll Familien ein besseres Zusammenwachsen ermöglichen.Imago/Westend61

Eine gute Nachricht für alle Väter und andere nicht gebärende Elternteile: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat angekündigt, die geplante Regelung zum sogenannten Vaterschaftsurlaub im nächsten Jahr gesetzlich zu verankern. „Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt kommt, nicht mehr in diesem Jahr, aber in 2024“, sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die wirtschaftliche Lage sei derzeit schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. „Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben im nächsten Jahr aufs Gleis setzen“, sagte Paus.

Vaterschaftsurlaub soll mehr Zeit für Familie bringen

Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt soll Paus zufolge im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden. Eltern müssten in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützt werden. Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt sei es wichtig, „dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben“, sagte die Ministerin. Das sei auch wichtig, „damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können“.

Die Freistellung bezeichnete die Grünen-Politikerin als „weiteren wichtigen Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Mit ihrer Unterstützung leisteten Arbeitgeber dazu einen wichtigen Beitrag. Die Regelung soll ausdrücklich nicht nur für Väter, sondern auch für alle anderen nicht gebärenden Elternteile wie beispielsweise Co-Mütter gelten. 

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Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen zweiwöchigen, bezahlten Urlaub nach der Geburt gesetzlich zu ermöglichen. Mit dem Gesetzesvorhaben setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Diese sieht einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen vor, der mindestens in Höhe des Krankengeldes auszugleichen ist. Die Höhe der Vergütung ist in Deutschland noch nicht festgesetzt. In der FAZ erklärte Ministerin Paus jüngst, dass diese nicht bei 100 Prozent des Gehaltes liegen müsse.