Masken-Affäre
Fall Nüßlein: Ermittler wollen Vermögen einfrieren
Der Bundestag hat erneut die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben und macht damit den Weg für Durchsuchungen frei.

Der Bundestag hat in der Maskenaffäre erneut die Immunität des Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben und macht damit den Weg für Durchsuchungen und das Einfrieren von Vermögen frei. Das Parlament erteilte die Genehmigung „zum Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse“.
Es gehe um die Sicherstellung von Vermögenswerten wie Kontenguthaben oder Immobilien, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland erläuterte.
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Nüßlein soll für die Vermittlung von Schutzmasken mehr als 600.000 Euro Provisionen kassiert haben. Er bestreitet dies. Nüßlein gab nach Bekanntwerden der Vorwürfe seinen Posten als Vize-Fraktionschef der Union auf und trat auch aus der CSU aus. Er will aber bis zum Ende der Legislaturperiode Bundestagsmitglied bleiben.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte Anfang März nach Razzien von einem Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gesprochen.
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