Niemand soll aus seiner Wohnung ausziehen müssen, weil er die Energierechnung nicht bezahlen kann.
Niemand soll aus seiner Wohnung ausziehen müssen, weil er die Energierechnung nicht bezahlen kann. imago/imagebroker/Obermeier

Die Expertenkommission für Gas und Wärme empfiehlt ein halbes Jahr Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den die Vorsitzenden der Kommission am Montag an die Bundesregierung in Berlin übergeben haben.

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„Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen“, heißt es in dem 34-seitigen Papier. „Betroffene Mieterhaushalte sollen Unterstützung durch die Schuldnerberatung erhalten. Mit Hilfe des Hilfsfonds werden Energiesperren vermieden.“ Diese Hilfe soll so lange erhalten bleiben, bis das von der Bundesregierung geplante „Wohngeld Plus“ ausgezahlt werden kann.

 Vermieter wiederum sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen.

Soziale Einrichtungen und Krankenhäuser sollen eigenen Energie-Hilfsfonds erhalten

Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.

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Der Expertenkommission gehören Fachleute von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundestag an. In ihrem vor einigen Wochen veröffentlichten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember und eine Gaspreis-Bremse ab März empfohlen.

EU soll Vorbehalte gegen Gaspreis-Bremse für die Industrie aufgegeben haben

Für große Industriebetriebe hatte die Kommission eine ab Januar greifende eigene Gaspreis-Bremse vorgeschlagen. Mögliche europarechtliche Hürden dafür sind dem Bericht zufolge nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission in der vergangenen Woche dem Bericht zufolge nun ausgeräumt. Die Brüsseler Behörde muss größere finanzielle Unterstützung für Unternehmen genehmigen, damit es nicht zu Verzerrungen des Wettbewerbs in Europa kommt.

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Die Unterstützung sollen nach den Vorstellungen der Kommission aber nur Unternehmen bekommen, die betroffene Standorte erhalten und dazu Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder im Aufsichtsrat treffen. Sollten solche Mitbestimmungs-Strukturen nicht existieren, sollen Unternehmen nachweisen müssen, dass sie mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus erhalten – und das Geld andernfalls zurückzahlen.