Notfallgesetze beschlossen : EU rüstet sich für den Chaos-Brexit
Brüssel erließ Sonderregelungen für den Flug- und Straßenverkehr für den Fall, dass der harte Brexit am 1. Januar ohne Abkommen kommt.

Wegen der weiterhin festgefahrenen Gespräche mit Großbritannien bereitet sich die EU-Kommission auf ein Scheitern der Verhandlungen vor. Die Brüsseler Behörde veröffentlichte Notfallgesetze für den Fall, dass es am 1. Januar kein Handelsabkommen gibt. Ein Besuch des britischen Premierministers Boris Johnson in Brüssel hat weiterhin keinen Durchbruch gebracht. Die Verhandlungen sollen nun noch einmal bis Sonntag, 13. Dezember, weitergeführt werden.
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„Die Verhandlungen dauern noch an“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Aber es gebe keine Garantie dafür, dass ein Handelsabkommen rechtzeitig in Kraft treten könne. „Es ist unsere Verantwortung, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.“
Was die Notfallgesetze festlegen:
Für den Flug- und Straßenverkehr zwischen Großbritannien und dem Kontinent sollen deshalb zunächst für sechs Monate Sonderregeln gelten – „unter der Voraussetzung, dass das Vereinigte Königreich dasselbe beschließt“.
- Laut den Notfallgesetzen soll der „grundlegende Luftverkehr“ zwischen Großbritannien und der EU für sechs Monate sichergestellt werden.
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- Verschiedene Sicherheitszertifikate für Produkte sollen weiterhin in europäischen Luftfahrzeugen verwendet werden können, damit diese nicht am Boden bleiben müssen.
- Ein Mindestmaß an Personen- und Güterverkehr soll sichergestellt werden, ebenfalls für sechs Monate und bei gegenseitiger Gewährleistung.
- Im Streit um den Fischfang soll durch einen Rechtsrahmen der Zugang für britische und europäische Fischer zu den jeweils anderen Gewässern gewährleistet werden, bis ein entsprechender Vertrag beschlossen wird, längstens aber bis Ende 2021. Zudem soll die Autorisierung von Fischkuttern vereinfacht werden.