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Ethikrat: Sonderrechte für Geimpfte sind falsch!
Ethikrat hält Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte für falsch.

Der Deutsche Ethikrat hält es für falsch, die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen staatlichen Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte früher zu beenden. Ohnehin müsse erst geklärt werden, ob von geimpften Menschen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder nicht, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx, am Donnerstag in Berlin.
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„Eine vorherige individuelle Rücknahme nur für Geimpfte“ wäre daher nicht richtig. Das Befolgen von Regelungen wie Maske-Tragen oder Abstand halten könne man auch Geimpften weiterhin zumuten, wenn das notwendig sei.
Der Ethikrat ist ein Gremium, das mit seinen Stellungnahmen Orientierung für Politik und Gesellschaft geben soll. Seine Mitglieder des Ethikrates werden vom Bundestagspräsidenten ernannt.
Weil „noch nicht verlässlich abschätzbar“ ist, ob Geimpfte weiterhin das Coronavirus weitergeben können oder nicht, sollte es auch keine Erleichterungen für Menschen mit einer Corona-Schutzimpfung geben, urteilte das Expertengremium in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.
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Die derzeit geltenden allgemeinen Freiheitsbeschränkungen sollten mit dem Fortschreiten des Impfprogramms dann aber für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden.
Einen gewissen Entscheidungsspielraum bei einer Sonderbehandlung von Geimpften will der Ethikrat privaten Anbietern von Veranstaltungen einräumen. Der Rat stellte fest, dass solche Veranstalter „grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sind, mit wem sie einen Vertrag schließen“. Das umfasse „prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus ihrer Gegenüber zu differenzieren“ – dies würde also bedeuten, dass Geimpfte anders behandelt werden dürfen als nicht Geimpfte.
Aber auch hier sollen nach Vorstellung des Ethikrats Grenzen gelten: Einschränkungen der Vertragsfreiheit privater Anbieter könnten dann gerechtfertigt sein, „wenn der Zugang zu ihren Angeboten für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist“.
Die Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Menschen mit fortschreitendem Impfprogramm allerdings „schnellstmöglich aufgehoben werden“, heißt es in den Empfehlungen des Ethikrates weiter.
Als Maßstab für die Rücknahme der derzeit geltenden allgemeinen Beschränkungen sollten primär die Hospitalisierungszahlen sowie schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle herangezogen werden, konstatiert der Ethikrat weiter. Die reinen Infektionszahlen sollten dabei keine Rolle spielen.