Ethikrat empfiehlt Ausweitung der Corona-Impfpflicht
„Negative Folgen“ durch die Pandemie rechtfertigen nach Ansicht der Mitglieder des Ethikrates eine solche Maßnahme.

Der Deutsche Ethikrat hat eine Ausweitung der gesetzlichen Corona-Impfpflicht auf größere Teile der Bevölkerung empfohlen – sofern sie von weiteren Maßnahmen begleitet wird. Eine solche Ausweitung sei zu rechtfertigen, wenn sie „gravierende negative Folgen“ künftiger Pandemiewellen abschwächen oder verhindern könne, heißt es in einer am Mittwoch vorgelegten Stellungnahme, die vom Ethikrat mit 20 Ja- und vier Nein-Stimmen verabschiedet wurde. Der Rat wies zugleich darauf hin, dass eine Impfpflicht immer eine „erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter“ darstelle.
Solche negativen Folgen, die eine Impfpflicht rechtfertigten, seien etwa „eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder ein drohender Kollaps des Gesundheitssystems“, heißt es in der Stellungnahme.
Impfpflicht kein Allheilmittel
Eine Impfpflicht könne allerdings „kein Allheilmittel gegen die Pandemie sein“. Flankiert werden müsse eine Ausweitung der Impfpflicht deshalb „von einer Reihe von Maßnahmen, etwa einer flächendeckenden Infrastruktur mit sehr vielen niedrigschwelligen Impfangeboten und ausreichend Impfstoff“.
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder hatten den deutschen Ethikrat Anfang Dezember gebeten, eine Stellungnahme zu den ethischen Aspekten einer ausgeweiteten Impfpflicht abzugeben. Bislang gibt es eine Corona-Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen etwa in der Pflege und im Gesundheitsbereich – Anfang 2022 soll der Bundestag aber über eine generelle Impfpflicht entscheiden.
Impfpflicht ist in der Koalition umstritten
Das Thema ist innerhalb der Regierungsfraktionen umstritten. Die „Ampel“ plant deswegen, ohne Fraktionszwang abstimmen zu lassen. Die Vorlagen sollen in sogenannten Gruppenanträgen ausgearbeitet werden.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte angekündigt, ein Gesetzgebungsverfahren zur allgemeinen Corona-Impfpflicht „zeitnah“ auf den Weg zu bringen. Dabei solle jeder Abgeordnete des Bundestags ohne Fraktionszwang „nach seinem Gewissen abstimmen“ können.
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Der Ethikrat rief Staat und Regierung auf, bei der Umsetzung der Impfpflicht „bewusst darauf hinzuwirken, Frontstellungen zwischen geimpften und nicht geimpften Menschen zu vermeiden“. Die Durchsetzung der Impfpflicht unter Anwendung von körperlicher Gewalt müsse ausgeschlossen werden.