Pflegedienst-Mitarbeiter
Gefeuert – weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten!
Sieben Mitarbeiterinnen eines Pflegedienstes aus Dessau wurden gekündigt, weil sie sich nicht gegen Corona impfen ließen, berichtet MDR.

Ein Dessauer Pflegedienst hat sieben Mitarbeiterinnen gekündigt, weil diese sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. „Uns wurde ein Ultimatum von drei Tagen gestellt und es war 12 Uhr. Kurz nach 12 haben wir schon die Kündigung erhalten“, sagt eine der gefeuerten Mitarbeiterinnen dem MDR Sachsen-Anhalt.
Impfgegner seien sie nicht, sagte die Mitarbeiterin gegenüber dem Sender weiter. „Ich werde mich definitiv gegen Corona impfen lassen, ich wollte einfach nur ein bisschen Bedenkzeit“, bekräftigte eine ihrer geschassten Kolleginnen.
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Abgesehen von den sieben Frauen sind laut Geschäftsführung alle anderen Beschäftigten geimpft. Ab 1. März will der Pflegedienst keine Patienten mehr von ungeimpftem Personal versorgen lassen. „Ich denke, jeder, der in der Pflege arbeitet, sollte so viel Verstand haben, dass er weiß, dass das im Endeffekt wichtig ist und dass man das machen muss“, sagte Rene W. von der Geschäftsführung dem MDR.
Ähnlich sah dies auch ein Zahnarzt aus Bayern, der seinen Mitarbeitern vor wenigen Tagen angedroht hatte, sie ohne Gehalt von der Arbeit freizustellen, falls sie sich nicht impfen lassen (KURIER berichtete). Gegen ihn ermittelt die Justiz nun wegen Nötigung.
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Was sagt das Arbeitsrecht?
Einige der Frauen überlegen, gerichtlich gegen ihre Kündigung vorzugehen. Arbeitsrechtlich könnte ein solches Vorgehen nämlich heikel sein. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, gibt es derzeit nicht. Darum muss es auch jedem wirklich freigestellt sein, sich impfen zu lassen oder es sein zu lassen.
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Dennoch könnte eine Impf-Verweigerung problematisch werden, falls sich herausstellt, dass die Impfung gegen das Coronavirus nicht nur vor schweren Krankheitsverläufen schützt, sondern auch die Weitergabe des Virus verhindert. Dann dürften Chefs wohl im Rahmen der Fürsorgepflicht sehr wohl Unterschiede machen, um alle Angestellten vor einer Infektion zu schützen.