Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) spricht im Juni 2019 bei der aktuellen Stunde zum Scheitern der PKW-Maut im Bundestag (Archivfoto).
Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) spricht im Juni 2019 bei der aktuellen Stunde zum Scheitern der PKW-Maut im Bundestag (Archivfoto). dpa/Lisa Ducret

Niederlage für den Bund nach dem Scheitern der Pkw-Maut: Die vorgesehenen Betreiberfirmen haben nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik. Das teilten die Firmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom am Freitagabend in einer Mitteilung an die Börse mit. Sie verwiesen auf einen am Freitag übermittelten Zwischenschiedsspruch. In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Pkw-Maut vom Europäischen Gerichtshof als rechtwidrig gestoppt

Die Pkw-Maut - ein CSU-Prestigeprojekt - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge nach dem Urteil kündigte. Der Bund hatte die Ansprüche zurückgewiesen, es folgte ein Schiedsverfahren.

Das Schiedsgericht habe bestätigt, dass die von der AutoTicket GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von Kapsch TrafficCom und CTS Eventim, geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach bestünden, teilten die Unternehmen mit. Deutschland habe sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen dürfen.