Beschluss der Bundesregierung

Testpflicht für Reiserückkehrer ab 1. August! DIESE Regelungen gelten jetzt für Urlauber!

Die Regierung bereitet eine Ausweitung von Corona-Tests für Rückkehrer vor – und noch weitere Änderungen.

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Hinweis auf ein Corona-Testcenter im Flughafen BER.
Hinweis auf ein Corona-Testcenter im Flughafen BER.Sabine Gudath

Wann kommt die Testpflicht für Urlaubsheimkehrer? Viele Ministerpräsidenten wollen sie, der Bund gerät in Zeitdruck. Er dränge sehr darauf, dass man es jetzt mache, sagte Bayerns Landeschef Markus Söder (CSU) in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“.

Ebenso drängt Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) auf eine möglichst schnelle Entscheidung und nicht erst Mitte oder Ende August. „Die Tests sind der zentrale Baustein, um das Infektionsgeschehen in der ungeimpften Bevölkerung einzudämmen“, meint auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Deshalb sollten alle Reiserückkehrer entweder einen negativen Test, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfnachweis vorlegen können.

Gesundheitsministerium will nächste Corona-Welle nach hinten verschieben

Am Freitag hat die Regierungskoalition sich dann auf eine generelle Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland geeinigt. „Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden“, hieß es im Entwurf.

Die Einreise-Testpflicht für Urlauber soll ab Sonntag gelten.
Die Einreise-Testpflicht für Urlauber soll ab Sonntag gelten.imago

Testpflicht für alle Einreisenden ab sechs Jahren

Und das steht drin: Grundsätzlich sollen künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren einen negativen Testnachweis, Genesenen-Nachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung haben – egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein – Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen.

Testpflicht gilt auch für Geimpfte

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein. Reist man mit einem „Beförderer“ wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Sonderregelung für Grenzpendler

Für Grenzpendler soll die Testpflicht nur bei einer Einreise aus Risikogebieten mit hohen Infektionszahlen gelten. Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein und nicht bei jeder Einreise.

Neuregelung für Risikogebiet

Geplant sind auch Änderungen bei der Einstufung von Regionen mit höherem Risiko. Bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz deutlich über 100 müssen Nichtgeimpfte und Nichtgenesene bei der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne.

Diese kann frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Test beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sollen weiter 14 Tage Quarantäne nötig sein.