In der Arztpraxis

Elektronische Krankschreibung und E-Rezept kommen nicht - Gesundheitsminister Lauterbach stoppt überraschend beide Vorhaben

Der Minister bezweifelt den Nutzen der beiden elektronischen Projekte für Ärzte und Patienten.

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Der Krankenschein, wie der Volksmund die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nennt, wird bis auf Weiteres so ausgestellt, wie gehabt.
Der Krankenschein, wie der Volksmund die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nennt, wird bis auf Weiteres so ausgestellt, wie gehabt.imago-images.de

Die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt. Das berichten die „Praxisnachrichten“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).  Ursprünglich sollten beide Verfahren in diesem Jahr in den Arztpraxen eingeführt werden. Tests gab es bereits.

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Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte der Minister demnach bei einer Veranstaltung der KBV. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“

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Lauterbach: Digitale Anwendungen müssen einen Nutzen haben

Lauterbach kündigte eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, forderte der Gesundheitsminister.

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Einen solchen Nutzen sieht der Minister in der elektronischen Patientenakte (ePA), die er selbst der Politik im Jahr 2002 vorgeschlagen habe. Was wirklich helfen würde, sei die Digitalisierung von Befunden und Untersuchungen, damit Ärzte beispielsweise bei Zweitmeinungen keine dicken Aktenordner durchforsten müssten. Nötig sei eine Suchfunktion, mit der Ärzte in der ePA abgelegte Befunde schnell scannen könnten, sagte er.

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E-Anwendungen werden „nach ausreichender Testung“ dennoch kommen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronisches Rezept (eRezept) seien dagegen nicht die Applikationen, bei denen Ärzte und Patienten sagen würden, „das bringt uns jetzt nach vorn“, fuhr Lauterbach fort. Beide Anwendungen würden nach ausreichender Testung dennoch kommen. Den Zeitpunkt ließ der Minister offen.