Härtefallfonds: „Ein Schlag ins Gesicht für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner“
Die Linke kritisiert Pläne für den Härtefallfonds für Ostrentner. Es geht um Gerechtigkeit 30 Jahre nach der Einheit.

Die Ostrenten - drei Jahrzehnte nach der deutschen Einheit immer noch ein wunder Punkt. Die Überleitung war extrem kompliziert und langwierig. Und einige Ansprüche fielen unter den Tisch. Nun sollen Härten ausgeglichen werden. Der Härtefallfonds für DDR-Zusatzrenten kommt wohl bis Ende des Jahres– aber nur wenige profitieren von der Einmalzahlung.
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Die Pläne des Bundes für einen Härtefallfonds für Ostrentner treffen also bei der Linken auf scharfe Kritik. „Dass der Bund nur 500 Millionen Euro zur Verfügung stellt und nur wenige Rentner vom Härtefallfonds profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner“, sagte der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann.
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Der Haushaltsausschuss im Bundestag hatte vergangene Woche nach jahrelangem Hin und Her zwischen Bund und Ländern besagte 500 Millionen Euro für den Fonds freigegeben. Seit 2018 ist der Härtefallfonds im Koalitionsvertrag verankert. Seit rund drei Jahrzehnten kämpfen Zehntausende Ostdeutsche um die Anerkennung und Auszahlung ihrer DDR-Zusatzrenten.
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Rentner an der Armutsgrenze können vom Härtefallfonds profitieren
Mit dem Härtefallfonds sind Einmalzahlungen an Rentner an der Armutsgrenze möglich. Betroffene Berufsgruppen sind zum Beispiel ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post, aber auch Krankenschwestern, geschiedene Frauen, Bergmänner und Balletttänzerinnen. Aber auch Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion müssen Abstriche bei der Rente hinnehmen und können nun unter bestimmten Voraussetzungen die Einmalzahlung beantragen.
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Eine der Betroffenen ist etwa Monika Erhardt Lakomy, wie der MDR berichtet. Bis zu 400 Mark bekamen diejenigen, die bis zu 15 Jahre als Balletttänzerin in der DDR durchgetanzt hatten, zusätzlich pro Monat. Doch diese „berufsbezogene Zuwendung“ wurde 1992 vom Bund gestrichen. Die Betroffenen fingen an zu klagen. Vergeblich.
DDR-Zusatzrenten wurden einfach gestrichen
Nach dem Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik wurde 1991 im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) auch das DDR-Rentenrecht in bundesdeutsches Recht überführt. Um die Zusatzrenten kämpfen Betroffene seit Jahrzehnten. Die DDR hatte für 27 Berufsgruppen zusätzliche Versorgungssysteme, die die Renten aufbessern sollten. Bei der Überleitung des Rentensystems 1991 wurden bestimmte Ansprüche nicht berücksichtigt. Zehn Berufsgruppen erstritten sie gerichtlich, doch 17 weitere Gruppen erreichten das nicht.
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Auch der Härtefallfonds, der nun Verluste abfedern soll, ist nur die Minimallösung: Es werden nur Renten aufgestockt, die unter der Grenze von 811 Euro netto im Monat liegen. Mit einer Anerkennung der Lebensleistung hat das wenig zu tun.
Renten-Konflikt währt seit über 30 Jahren
Pellmann kritisierte die Beschränkung auf Härtefälle und forderte stattdessen einen „Ostrentenfonds, der unbürokratisch und großzügig alle Ansprüche berücksichtigt“. Es gehe um rund 500.000 Menschen, die für ihre Ansprüche jahrzehntelang Beiträge gezahlt hätten.
„Wir brauchen gerade in diesen sehr angespannten Zeiten eine politische Befriedung dieses gesellschaftlichen Konflikts, der seit über 30 Jahren existiert“, sagte Pellmann. Er schlug eine Zahlung in jeweils fünfstelliger Höhe vor, für die der Bund einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag aufbringen müsste. „Das sollte es uns wert sein, um diese offene Wunde in der ostdeutschen Gesellschaft zu heilen.“
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Der Fonds soll beim Bundessozialministerium angesiedelt werden. Die genauen Details sind offen. Die Bundesländer sollen aber die Option haben, mit einzuzahlen. Wie viel jeder Antragsteller bekommt, hängt von der Gesamtsumme ab. Gelder könnten 2024 fließen. Bisher hat sich allerdings nur Mecklenburg Vorpommern zu einer Zuzahlung bekannt. Dort erhalten berechtigte Rentner 5000 Euro.
Die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta sagte der dpa, der Haushaltsausschuss habe gehandelt, obwohl die Länder sich einer gemeinsamen Lösung bislang verwehrten. In Bundesländern, in denen sich die Landesregierungen doch noch zur Mitfinanzierung entschieden, läge die Einmalzahlung nicht nur bei 2500, sondern bei 5000 Euro, rechnete Piechotta vor. Es sei eine Frage des Respekts vor der Lebensleistung und ein überfälliger Schritt zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke.