Eilantrag der AfD hat Erfolg: Geheimdienst darf AfD noch nicht als Verdachtsfall einstufen
In der Begründung hieß es, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“ habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.
Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte es, es „werde in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“ gehalten beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“ habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen.
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Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.
AfD freut sich über Gerichtsurteil gegen Einstufung als Verdachtsfall
Die Entscheidung sei nicht ein „großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat“, erklärte Parteichef Jörg Meuthen am Freitag. Das Verwaltungsgericht habe gezeigt, dass das „rechtswidrige Vorgehen“ mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden könne. Co-Parteichef Tino Chrupalla sprach im Internetdienst Twitter am Freitag von einer „Klatsche für den Verfassungsschutz“. Dies sei „gut so.“