Streit zwischen Bund und Ländern

Dürfen meine Verwandten an Weihnachten im Hotel übernachten?

Während das Kanzleramt strikt Nein sagt, wollen einige Bundesländer Übernachtungen zulassen.

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Hotels stehen derzeit nur Geschäftsreisenden offen.
Hotels stehen derzeit nur Geschäftsreisenden offen.imago images/Shotshop

Auf Beschluss von Bund und Ländern sollen über die Weihnachtstage die Kontakt-Beschränkungen gelockert werden, um Familienbesuche zu ermöglichen. Aber dürfen Verwandte dann auch in Hotels übernachten? Darüber sind sich Bund und Länder uneins.

Nach Darstellung von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sollen Reisende auf Verwandtschaftsbesuch nicht im Hotel übernachten können. Zwar sei bei der Beratung der Landesregierungschefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) überlegt worden, ob man im Rahmen des Verwandtenbesuchs im Hotel übernachten könne, „damit das nicht auf der Couch zu Hause stattfindet“, sagte Braun in der RTL-Sendung „Guten Morgen Deutschland“ am Donnerstag. „Aber wir sind dann zu der Überzeugung gekommen: Das kann man nicht kontrollieren. Und eben touristische Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinden.“ Hotels und Gastronomie seien nun zunächst bis 20. Dezember geschlossen. „Aber wir gehen auch davon aus, dass wir das noch in den Januar hinein verlängern müssen.“

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Ganz anders sieht das jedoch der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Denn er hat eine Verordnung angekündigt, mit der Hotelübernachtungen für Verwandtschaftsbesuche über Weihnachten ermöglicht werden sollen. „Wer eine Verwandtenreise macht, muss irgendwo übernachten können“, sagte Bouffier am Donnerstag nach einer Sitzung des hessischen Corona-Kabinetts in Wiesbaden. Hotels seien ja grundsätzlich geöffnet – etwa für Geschäftsreisende. Schon jetzt sei es so, dass für besondere Fälle auch Privatleute in Hotels übernachten dürften, etwa bei Familienbesuchen nach einem Todesfall.

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Die geplante Verordnung solle aber nur für die Weihnachtsfeiertage gelten. Derzeit sehe er keine Veranlassung, die Regel auch anschließend fortzuführen, sagte Bouffier. Die entsprechende Regelung solle um den 15. Dezember herum beschlossen werden. Auch in anderen Bundesländern ist eine solche Verordnung geplant.

So sagte auch NRW-Landeschef Armin Laschet (CDU) im Düsseldorfer Landtag zu, die Bundesbürger dürften bei Familienbesuchen in Hotels absteigen. Touristische Reisen seien zwar untersagt, so Laschet, doch dürften Menschen, die bei ihren Familien über die Feiertage keinen Schlafplatz haben, Hotels nutzen.

Vor Weihnachten werden die Bundesländer prüfen und bewerten, ob Hotels für den Weihnachtsbesuch geöffnet werden dürfen. Entscheidend ist dann die Frage, ob Übernachtungen im Zusammenhang mit Familienbesuchen als touristisch eingestuft werden oder nicht.