Millionen Rentner und Arbeitnehmer können auf niedrigere Steuern hoffen
Zwei Rentner unterliegen vor dem Bundesfinanzhof, aber ihre Klagen werden vielen Menschen nutzen

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Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat zwei Klagen von Rentnern zurückgewiesen, die sich gegen eine von ihnen angenommene unrechtmäßige Doppelbesteuerung gewehrt hatten. Dennoch dürfen Rentner und Arbeitnehmer erwarten, dass sie künftig weniger an den Staat abführen müssen. Die obersten Finanzrichter hatten dem Bundesfinanzministerium aufgegeben, an der gegenwärtigen Regelung etwas zu ändern, weil in der Zukunft mit Ungerechtigkeiten zu rechnen sei. Das Ministerium reagierte sofort.
Im Kern ging es in beiden Klagen um das Gleiche: Darf der Staat Steuern auf die Beiträge eines Berufstätigen zur Rentenversicherung erheben, und dann noch einmal die Rente besteuern?
Das sah der BFH in den beiden Fällen nicht gegeben, weil die Kläger schon lange Rente beziehen. Aber spätere Rentenjahrgänge könnten von Doppelbesteuerung betroffen sein, vor allem Selbständige, Männer und Singles.

Dr. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler, der eine der Klagen unterstützt hatte, wies gegenüber dem KURIER darauf hin, dass das Gericht dem Finanzministerium auch eine „Schönrechnerei“ untersagt habe. Die Finanzämter hätten unter anderem den Grundfreibetrag von etwa 9000 Euro, der jedem Bürger zusteht, zulasten der Rentner als Teil des steuerfreien Rentenanteils betrachtet. Das dürfen sie künftig nicht mehr tun.
Finanzministerium verspricht Steueränderung
Nach den Urteilen erklärte Staatssekretär Rolf Bösinger vom Bundesfinanzministerium, dass in der nächsten Wahlperiode die Besteuerung der Renten verringert werden soll. Außerdem sollen die Rentenbeiträge von Arbeitnehmern nicht erst 2025, sondern früher steuerfrei gestellt werden.
Der Hintergrund der Klagen ist alt: Seit 2005 läuft eine schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 waren „vorgelagert“ die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert worden, seither läuft die Umstellung auf eine „nachgelagerte“ Besteuerung der ausgezahlten Rente.
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Strittig ist die Regelung der 35-jährigen Übergangsphase. In dieser Zeit steigt schrittweise die Besteuerung der ausgezahlten Rente, während die Steuerlast der Rentenbeiträge während des Arbeitslebens sinkt. Das Verfahren hatte von Anfang an zu Vorwürfen geführt, dass der Bund durch die Hintertür eine doppelte Besteuerung der Renten einführe und in Summe zu viel kassiere.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bund die Änderung aufgegeben, damit Rentner und pensionierte Beamte gleich behandelt werden. Beamte im Ruhestand müssen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass Renten nicht doppelt besteuert werden dürfen. Dies bedeutet, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten muss wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.
Doppelte Besteuerung von Renten ist verboten
Um die Übergangsphase geht es den beiden Klägern, einem ehemaligen Zahnarzt und einem früheren Steuerberater, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Ein Argument: Nach 2040 müssen die ausgezahlten Renten voll versteuert werden. Doch die Beiträge werden zuvor nur 15 Jahre lang voll absetzbar sein. Da ein Arbeitsleben normalerweise sehr viel länger dauert als 15 Jahre, argumentieren Kritiker, dass sich allein aus dieser Tatsache eine verbotene doppelte Besteuerung von Renten und Beiträgen ergebe.