Die wichtigsten Infos zum Super-Wahltag: Berliner haben sechs Kreuzchen frei!
Am Wahlsonntag stimmen die Berliner und Berlinerinnen über Bundestag, Berliner Abgeordnetenhaus, die Bezirksparlamente und den Volksentscheid ab.

Die Wahl zum 20. Bundestag ist schon jetzt eine Wahl der Rekorde: Mit 6211 Kandidaten und Kandidatinnen treten so viele an wie nie zuvor (2017: 4827 Bewerber). An der Wahl nehmen 47 Parteien teil – ebenfalls ein Rekord seit der Wiedervereinigung.
Neu dagegen sind die Corona-Vorschriften: In den Wahllokalen herrscht Maskenpflicht. Die Wähler werden außerdem gebeten, eigene Stifte mitzubringen und 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Und so funktioniert die Bundestagswahl:
Was sind Erst- und Zweitstimme?
Der Stimmzettel: Er enthält die Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels) sowie eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei mit allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in der dort festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels).

Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf nur ein Wahlvorschlag gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Achtung! Werden auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge gekennzeichnet, ist die Erststimme ungültig, bei mehreren Kreuzen auf der rechten Seite des Stimmzettels die Zweitstimme.
Kann ich meine Stimmen auch aufteilen?
Stimmen-Splitting: Erst- und Zweitstimme müssen nicht derselben Partei gegeben werden. Vielmehr kann man die Stimmabgabe „splitten“, indem man die Erststimme im Wahlkreis dem Bewerber/der Bewerberin einer bestimmten Partei vergibt und die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei. Wer möchte, kann auch nur eine Stimme abgeben, also nur die Erst- oder die Zweitstimme. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Was wähle ich mit der Erststimme?
Bedeutung der Erststimme: Sie beeinflusst die personelle Zusammensetzung des Bundestages unmittelbar. Mit ihr werden 299 Abgeordnete des Deutschen Bundestages (ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete je Wahlkreis) bestimmt. Jeweils die Person, die im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht in den Bundestag ein.
Was wähle ich mit der Zweitstimme?
Bedeutung der Zweitstimme: Sie ist entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages, da die Sitze auf die einzelnen Parteien entsprechend ihrem bundesweiten Zweitstimmenergebnis verteilt werden. Die Zweitstimme ist somit die maßgebende Stimme für das Kräfteverhältnis der Parteien.

Wie funktioniert die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus?
Berliner und Berlinerinnen haben am Wahltag noch vier weitere Wahlzettel. Denn zusätzlich zur Bundestagswahl bestimmen die Berliner am 26. September über das Abgeordnetenhaus (Berlin-Wahl), das Bezirksparlament (BVV) und beim Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ bestimmt man mit, ob große Wohnungsbaukonzerne vergesellschaftet werden sollen oder nicht. Das bedeutet maximal vier weitere Kreuzchen auf den Wahlzetteln!
Erststimme entscheidet über Direktmandate
Wahl zum Abgeordnetenhaus: Wählerinnen und Wähler haben eine Erststimme und eine Zweitstimme. Entsprechend gibt es zwei Stimmzettel, die ausgefüllt werden müssen. Mit der Erststimme (weißer Zettel) wählen die Berliner und Berlinerinnen einen der 78 Wahlkreisabgeordneten. Auf der rechten Seite findet sich der Name, links die Partei. Ist ein Kandidat in keiner Partei, steht dort Einzelbewerber. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in das Abgeordnetenhaus ein (Direktmandat).
Zweitstimme entscheidet über Sitzverteilung der Parteien
Mit der Zweitstimme (Zettel mit blauem Rand) bestimmen Wähler und Wählerinnen die Sitzverteilung der Parteien im Abgeordnetenhaus. Darauf sind alle 37 antretenden Parteien gelistet. Wichtig ist auch hier, dass auf jedem der beiden Stimmzettel nur ein Kreuz gemacht werden darf. Werden mehrere Kandidaten beziehungsweise Parteien angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig.
Eine Stimme bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung
Der weiße Stimmzettel mit orangegelben Rand ist für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Dort haben Wahlberechtigte nur eine Stimme, man kann nur Parteien oder Wählervereinigungen wählen, keine Personen. Die Stimme entscheidet mit, wer als Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin in den Rathäusern regieren darf.