Wieder auf Tuchfühlung mit Nofretete: Die Museen sollen bald wieder öffnen dürfen.
Wieder auf Tuchfühlung mit Nofretete: Die Museen sollen bald wieder öffnen dürfen. Foto: imago

Die Politik lockert das enge Korsett der Corona-Maßnahmen weiter. Beim Bund-Länder-Gipfel wurden einige wichtige Neuerungen beschlossen. Viele Schutz-Bestimmungen bleiben aber in Kraft. Ein Überblick.

Was ist neu? Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Gottesdienste sollen mit Einschränkungen ebenfalls wieder zugelassen werden. Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste können im kleinen Kreis stattfinden. Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbetten für Corona-Patienten frei halten müssen. Zoos, Museen und Gedenk-Orte dürfen unter Auflagen wieder öffnen. In den einzelnen Bundesländern kann es abweichende Regeln geben. Nicht alles muss sofort umgesetzt werden.

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Was ist mit der Kontaktsperre? Die Beschränkungen bleiben vorerst weitgehend bestehen. Das Bundeskanzleramt nennt jetzt einen Geltungszeitraum bis mindestens 10. Mai.

Welche schon früher beschlossenen Neuerungen treten als nächstes in Kraft?   Friseure sollen ab 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Fluggäste der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaften müssen, ebenfalls ab 4. Mai, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Mit Maske im Dom: In Köln dürfen wieder Gottesdienste stattfinden.
Foto: dpa
Mit Maske im Dom: In Köln dürfen wieder Gottesdienste stattfinden.

Was wurde vertagt? Bis zum 6. Mai soll ein Konzept zur weiteren, schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas vorgelegt werden. Länder wie Sachsen-Anhalt, das Saarland oder Bremen planen bislang für Montag die Rückkehr einzelner Schülergruppen. Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der ausgesetzten Fußball-Bundesliga und des Vereinssports steht noch aus. Das Thema dürfte bei der Bund-Länder-Schalte nächsten Mittwoch anstehen.

Was ist mit der 800-Quadratmeter-Regelung für Geschäfte? Das Einkaufen wird in naher Zukunft in einigen Bundesländern auch wieder in größeren Geschäften möglich ein. Mehrere Landesregierungen haben angekündigt, die Beschränkung auf 800 Quadratmeter aufzuheben. In Mecklenburg-Vorpommern soll das bereits am Sonnabend der Fall sein. Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und das Saarland sollen folgen.

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Was gilt weiterhin? In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und in den „Öffis“ eine Maske getragen werden. Großveranstaltungen wie Volksfeste, Sport-Events und größere Konzerte bleiben bis mindestens 31. August untersagt. Bars, Kneipen und Clubs sind weiterhin geschlossen. Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen – das gilt bis 18. Mai. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt die weltweite Reisewarnung: Sie wurde bis Mitte Juni verlängert. (mit dpa)