Alle Pläne, alle Regeln: DAS steht im Lockerungs-Papier für den Corona-Gipfel
Ein Entwurf für die Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch sieht detaillierte Test- und Öffnungswege vor

Am Mittwoch werden sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder wieder per Video-Schalte treffen, um über die nächsten Corona-Schritte zu sprechen. Nur der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) und vielleicht auch Bayerns Markus Söder (CSU) werden mit Merkel im Kanzleramt sitzen. Die drei und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sprachen bereits am Dienstag über einen von den SPD-geführten Bundesländern gebilligten Entwurf, der dem KURIER vorliegt. Auf dessen Grundlage wollten sie vereinbaren, was sie am Mittwoch in großer Runde als Beschlussvorlage präsentieren wollen. Das Papier sieht zunächst einen detaillierteren Plan für Corona-Tests vor, schrittweise umzusetzen bis Anfang April.
Alle Schüler und Lehrer, die in ihren Schulen sind, sollen ein oder zwei Mal die Woche die Möglichkeit zu einem Schnelltest bekommen. Das gleiche gilt für die Erzieherschaft in Kitas. Unternehmen müssen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, mindestens ein- oder zweimal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten, auch hier mit Bescheinigung des Ergebnisses. Grundsätzlich verlängert wird laut dem Papier die Vorschrift, dass Arbeitgeber es wenn immer möglich die Arbeit im Homeoffice ermöglichen müssen.
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Der Bund soll für alle Menschen, die keine Infektions-Symptome zeigen, ein- oder zweimal die Woche einen kostenlosen Schnelltest finanzieren. Organisiert werden soll das über die Kommunen in Testzentren, in Arztpraxen oder beispielsweise Hilfsorganisationen. Nach einem positiven Schnelltest muss ein PCR-Test folgen.
Wer und was wann aufmachen darf
Etwas unübersichtlich sind die Vorschläge für Lockerungen.
Vom 8. März an sollen private Zusammenkünfte erleichtert werden - bis zu fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt) dürfen wieder zusammenkommen. In Gegenden mit einer Inzidenz unter 35 oder 50 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen – da lässt das Papier noch Verhandlungen zu – können sich drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen (plus Kinder) treffen. Steigt die Inzidenz wieder, der Schwellenwert ist offen gelassen, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen.
In einem zweiten Schritt, der zum Beispiel schon in Brandenburg erfolgt ist, sollen Blumenläden und Gartenmärkte wieder öffnen können. Hygienekonzept und nur ein Kunde auf 20 Quadratmeter sollen Pflicht werden. „Körpernahe Dienstleistungen“ jenseits der Friseure, die schon wieder frisieren, sowie Fahr- und Flugschulen dürfen ihre Dienste wieder anbieten, wenn der Kunde mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest antritt. Ein Termin ist in dem Papier nicht genannt.
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Sinkt in einer Region die Inzidenz stabil unter 35, darf der Einzelhandel jenseits der Lebensmittelgeschäfte in einem dritten Schritt öffnen. Bedingung: Höchstens ein Kunde auf 20 Quadratmeter. Aufmachen dürfen dort auch Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten. Sport darf dann wieder in Außenanlagen mit Gruppen bis zu zehn Menschen stattfinden. Steigt die Inzidenz wieder über 35 bis zu einem nicht genannten Oberwert, gibt es wieder Einschränkungen, im Einzelhandel beispielsweise eine Begrenzung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche.
In einem vierten Schritt kann, wenn sich die Inzidenz nach dem dritten Schritt zwei Wochen lang nicht auf über 35 verschlechtert hat, die „Außengastronomie“ öffnen. Theater, Opern und Konzerthäuser dürfen dann wieder aufmachen, „kontaktfreier“ Sport auch in Räumen getrieben werden.
Den Ländern wird freigestellt, bei einer Inzidenz über 35 und unter einem noch nicht festgelegten Wert Restaurantterrassen oder Biergärten öffnen, wenn sich die Kunden anmelden. Wenn sie in Gruppen kommen, sind Testergebnisse vom selben Tag vorzulegen. Entsprechendes gilt für Theater, Oper, Kinos, Konzerte und kontaktfreien Sport.
Die Notbremse, wenn Corona wieder schlimmer wird
Schließlich sieht das Papier wörtlich eine „Notbremse“ vor. Steigt die Inzidenz über einen noch nicht festgelegten Wert, wird der gegenwärtig geltende Lockdown wieder eingeführt. Gegenwärtig liegt die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut bei 65,4, etwas niedriger als am Vortag. Es wurden 3943 Neuinfektionen und 358 Covid-19-Tote binnen 24 Stunden erfasst. Binnen sieben Tagen steckten bundesweit 100 Menschen 101 andere an, die Pandemie wächst also langsam.

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Über Öffnungen in den Bereichen Reisen, Hotels, Kultur und Veranstaltungen, soweit es nicht die Kinos, Theater, Museen oder Opern betrifft, soll bei der nächsten Bund-Länder-Runde gesprochen werden.
Die Unterlage stellt auch noch zwei Forderungen dar. Die SPD-Länder verlangen für die Fälle, dass eine Kinderbetreuung nicht möglich ist, dass das Kinderkrankengeld auch 2021 um zehn Tage pro Elternteil verlängert wird, bei Alleinerziehenden um 20. Die CDU-Seite will, dass 2021 für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ein Bonus von 150 Euro gezahlt wird. Er soll mit dem Kinderfreibetrag verrechnet und nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Jeder Zwanzigste in Deutschland ist geimpft
Mehr als zwei Monate nach Beginn der Impfungen gegen das Coronavirus haben rund fünf Prozent der Bevölkerung mindestens eine Dosis erhalten. Den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) zufolge wurden bislang etwa 6,4 Millionen Dosen des Impfstoffs verabreicht (Stand Dienstagfrüh). Davon haben rund 4,2 Millionen Menschen eine Erstimpfung und fast 2,2 Millionen die Zweitimpfung bekommen. Zum zweiten Mal wurden im Bundesdurchschnitt bisher 2,6 Prozent der Einwohner gepikst.
Bei den Erstimpfungen führt Thüringen die Liste im Ländervergleich mit einer Quote von 5,7 Prozent an, Brandenburg ist mit 4,3 Prozent bislang das Schlusslicht, Berlin verzeichnet 5,2 Prozent. Bei den Zweitimpfungen liegen Rheinland-Pfalz (3,4) und Berlin (3,3) vorn, die kleinste Quote haben derzeit Hessen und Niedersachsen (2,2).
Bei den meisten Geimpften handelt es sich laut RKI-Statistik um alte Menschen, Personal in Krankenhäusern und Altenheimen sowie Pflegeheimbewohner.